GmbH Stammkapital aus Gewinnmittel statt Einzahlung?

3 Antworten

Warum erst aus dem Gewinn? Angemessenes Gehalt ist wirksam vereinbart? Dann zahle doch daraus zurück. Aber solche Dinge macht man NIE sinnvoll ohne Steuerberater.

wenn Du Dir die Sache jetzt so vorstellst, dass bei der GmbH bei ausreichendem Gewinnvortrag 12.500 € aufs Kapital umgebucht werden, muss ich Dich enttäuschen ...

wenn Du allerdings eine Ausschüttung vornimmst, diese dann (obwohl kein Geldfluß) in Deiner privaten Steuererklärung entsprechend (unter Anrechnung der von der GmbH bereits bezahlten Körperschaftsteuer) deklariest, sehe ich keine Probleme, die Buchung so durchzuführen.

Knackpunkt ist halt die Versteuerung des Gewinnanteils (sprich Ausschüttung) in Deiner Steuererkärung

Ergänzung: Auf Gesellschaftsebene muss eben auch erst versteuert werden. Dann muss ihm das auch zufließen, glaube nicht, dass ohne einer mehrtägigen Haltensfrist das so auf dem abgekürzten Weg funktioniert.

Und die notwendigen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung braucht er ja auch noch.

Also nur mit gutefrage wird er da nicht durch kommen. Dann kann er nämlich seine zweite Hälfte mehrmals einzahlen... Bleibt wie üblich also nur die Variante, auf die Notwendigkeit der Beratung durch einen Steuerberater zu verweisen...

Wenn die 12.500 Euro tatsächlich verfügbarer Gewinn ist und auch für dich persönlich versteuert wurde, ist das möglich. Die Forderung ist dann allerdings nicht "nichtig" sondern erlischt infolge der Erfüllung/Aufrechnung.