GmbH an Sohn weitergeben Welche Taktik?
Ansich arbeite ich (80 Jahre jung) mit meinem jüngeren Partner seit 16 Jahren gut zusammen. Dieser möchte nur nicht im Erbfall mit einer Erbengmeinschaft zusammen arbeiten und meine Anteile einziehen, was für ihn natürlich bedeutet, nun gehört ihm die GmbH allein. Wir beide ziehen jährlich aus der Firma je EUR 75.000 Gewinn heraus. Dann hätte er alle 150.000. Und das evtl. weitere 16 Jahre lang. Wenn ich meinen Sohn als stillen Gesellschafter vorschlage, so kann mein Partner doch wohl kaum ablehnen? Oder? Da mein Sohn arbeitet, kann er keine Nebentätigkeit so ohne weiteres machen, denke ich. Deshalb stille Beteiligung. Ich kann ja mit meinen 80 Jahren den Sohn gut einarbeiten, bis er es alleine weiter machen kann. Die bisherigen GmbH-Entnahmen würde ich weiter für mich entnehmen, der (oder die) Söhne müssten die Arbeit vorläufig "fast" umsonst machen und kommen erst zu Zuge, wenn ich nicht mehr bin, was man vielleicht per notariellem Testament festlegen kann. Oder nicht ? Der Arbeitsaufwand, um die Fa. zu führen, ist rel. gering: Max. 5 Stunden pro Woche !!!! Bei meinem Partner auch. --- Ein gewisses Problem wäre, ich habe noch einen Sohn. Ist es ratsam beide als stille aufzunehmen oder soll ich den einen Sohn testamentarisch verpflichten, alle Entnahmen zu teilen ?
4 Antworten
Du solltest Dein Anteile an die Söhne verschenken. Das wird bei der Größe im Rahmen der Freibeträge ohne Schenkungsteuer gehen. Dann sollte ein Gesellschaftervertrag da sein in dem in Deinem Sinne geregelt wird, wer den Geschäftsführer bestimmen soll
So was kann man aber hier nicht auf so einem Forum klären. Das braucht wahrscheinlich Stunden der Überlegung mit Anwalt und Notar
Da mein Sohn arbeitet, kann er keine Nebentätigkeit so ohne weiteres machen, denke ich. Deshalb stille Beteiligung.
Eine GMBH ist eine Kapitalgesellschaft. Eine Verpflichtung der Gesellschafter für die GMBH zu arbeiten besteht nicht.
Dieser möchte nur nicht im Erbfall mit einer Erbengmeinschaft zusammen
arbeiten und meine Anteile einziehen, was für ihn natürlich bedeutet,
nun gehört ihm die GmbH allein.
Hier kommt es darauf an, wie der Einzug in der Satzung geregelt ist. Ohne explizite Reglung in der Satzung können die Anteile nicht eingezogen werden. In jeden Fall kann eine Einziehung nur gegen Entschädigung des Wertes der Anteile erfolgen.
Sprich mit einem Anwalt.
um eine qualifizierte antwort hierauf zu bekommen solltest du dich an einen RA wenden