GmbH- Handy absetzen

3 Antworten

Ich bin Geschäftsführer einer GmbH

Wie hast Du das geschafft - bei dieser geballten betriebswirtschaftlichen Kompetenz?

Anschaffung über die GmbH: GWG können als Betriebsausgaben beim Jahresabschluss als Aufwand verbucht werden und mindern den Gewinn (und somit die Steuerlast). Wenn die GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird die gezahlte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) mit der abzuführenden Umsatzsteuer verrechnet.

Wenn Du das Handy privat kaufst, kannst Du die Anschaffung in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Aber auch dann gibt's nicht direkt Geld zurück, sondern es vermindert sich das steuerpflichtige Einkommen entsprechend. Privat kannst Du aber die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.

Das weiß ich wiegesagt.

Es geht mir um eine Zirka Angabe, was mich das Handy dann wirklich kosten wird.

Da kann man doch eine Angabe machen .. auch wenn es nur geschätzt ist.

Danke und LG

@jumbaaa
Da kann man doch eine Angabe machen .. auch wenn es nur geschätzt ist.

Was weiß denn ich, was Du sonst noch an Werbungskosten, abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc. hast. Erst am Ende steht das zu versteuernde Einkommen, und dann kann man aus der Tabelle ablesen, wieviel Steuer dafür zu bezahlen ist.

Bei einem Steuersatz von 35% sparst Du so vielleicht 140 € an Steuern, sodass das Handy effektiv 260 € kostet.

@RobertLiebling
Wie hast Du das geschafft - bei dieser geballten betriebswirtschaftlichen Kompetenz?

DH!

  • Wer bezahlt das Handy?
  • Willst du es einmalig zahlen oder über die Laufzeit abstottern?
  • Die GmbH oder du aus deinem Gehalt?
  • Ist es betrieblich veranlasst?
  • Was sagt der Steuerberater?

GmbH bezahlt einmalig bar. Daher ist es auch betrieblich veranlasst.

Ich würde nur gerne eine zirka Angabe haben, was mich das Handy kosten wird.

Danke und LG

@jumbaaa
Ich würde nur gerne eine zirka Angabe haben, was mich das Handy kosten wird.

Es kostet die GmbH das was draufsteht. Bezahlt wird der Bruttopreis und die Umsatzsteuer wird im Rahmen der UStVA geltend gemacht.

hast du keinen Steuerberater? Der kennt diene Größe (der Firma) und weiß deshalb ob sowas ok ist oder nicht. Kommt auch auf den Inhalt deiner GmbH an, ob überhaupt ein Handy "nötig" ist....