Glühweinbude auf ausgewiesenem Parkplatz, nichts angemeldet, aber Reisegewerbe vorhanden? Muss etwas angemeldet werden?

6 Antworten

Eine Reisegewerbekarten hilft dir da gar nicht, denn dein Stand bleibt ja über Nacht stehen. Deshalb ist es stehendes Gewerbe.

Du meldest also ein Gewerbe an (§14 GewO) und beantragst für die Adventszeit eine Gestattung zum Alkoholausschank (§ 12 GastG). In den meisten Gemeinden werden diese Gestattungen für Zeiträume bis zu 6 Wochen erteilt. Danach meldest du das Gewerbe wieder ab.

Ich habe schon von Gemeinde gehört, in denen auf die Gewerbeanzeige verzichtet wird, wenn eine Gestattung erteilt wurde...

Ein sog.Sondernutzungsrecht.Beanspruchst Du einen Parplatz,ohne eine Genehmigung eingeholt zu haben,handelst Du ordnungswidrig.Die Satzungen der Kommunen, ( Städte und Gemeinden ) sehen hier ganz erhebliche Geldbußen vor.

Mit einer Gewerbekarte ,z.B.für Schausteller darfst Du grundsätzlich temporär,zeitlich,räumlich genau bestimmt Glühwein verkaufen.

Wenn hierzu kein Marktstand zu mieten ist,etc,bist Du auf das Wohlwollen der Gemeinde angewiesen.Da Parkplätze knapp sind,könnte ich mir eine Ablehnung gut vorstellen.Denn Du verkaufst dort Glühwein,andere blockieren den Straßenraum,sind ggf.abzuschleppen.

Das kommt sehr darauf an, was für einen Parkplatz das ist. Ist das ein Privater Parkplatz, z.B. der zu einem Laden gehört, dann  wird wohl eine Miete beim Parkplatzbesitzer fällig, ist es ein öffentlicher Parkplatz, ist dies eine Sondernutzung und muss beim Ordnungsamt beantragt werden. Das gilt auch schon für diese als Werbefläche aufgestellten Anhänger.

Natürlich, man benötigt die Genehmigung des Parkplatzbesitzers um dort etwas hinzustellen und zu Verkaufen.

Ist es ein  öffentlicher Pakplatz, dann die Genehmigung der Stadt, Ordnungsamt.

brauchst bestimmt ne genehmiguing das du auf dem parkplatz verkaufen darfst, denn dieser gehört auch auch jemandem