GLS verweigert Schadenregulierung

3 Antworten

Hallo,

Äusserst schwierig, Du wirst wahrscheinlich selbst vor Gericht nicht Recht bekommen.

LG Egon

Warum? Ich bin der Meinung, dass eindeutig ein Rechtsgeschäft nach BGB zustande gekommen ist. Die Einigung erfolgt durch die Abgabe von Willenserklärungen. Die Willenserklärungen werden als Angebot und Annahme bezeichnet. Die Einigung muss sich auf bestimmte Inhalte beziehen.

Meiner Meinung nach sind alle Punkte erfolgt. Ich habe das Angebot abgegeben, ein Paket zu versenden und durch GLG erfolgte die Annahme. Die haben das Geld entgegen genommen und das Paket versendet. Und somit haben die, meiner Meinung nach, auch für den Schaden aufzukommen und können sich nicht im Nachhinein auf das Überschreiten des Gurtmaß berufen. Die hatten ja die Wahl, dass Paket nicht zu versenden und kein Rechtsgeschäft einzugehen.

Ein ähnliches Problem hatte ich mit UPS. Angeblich dürfen die keine weisse Ware transportieren. Haben sie aber doch , ging in die Hose und hinterher haben die sich geweigert den Schaden zu begleichen. Mein Fazit : Solange alles gut geht, transportieren die alles. Geht was in die Hose, bist du der Gelackmeierte. Mein Anwalt hat mir von einer Klage abgeraten, da siehe AGB. Dann frage ich mich doch, warum wurde die Ware über- haupt abgeholt?? Auf dem Lieferschein stand deutlich "HERD". Merke: Reg dich nicht auf , das schadet nur deiner Gesundheit und bringt rein gar nichts. Die Firmen sitzen am längeren Hebel.

Warum? Ich bin der Meinung, dass eindeutig ein Rechtsgeschäft nach BGB zustande gekommen ist. Und das BGB steht meiner Meinung nach immer über den AGB`s von Firmen. Die Einigung erfolgt durch die Abgabe von Willenserklärungen. Die Willenserklärungen werden als Angebot und Annahme bezeichnet. Die Einigung muss sich auf bestimmte Inhalte beziehen.

Meiner Meinung nach sind alle Punkte erfolgt. Ich habe das Angebot abgegeben, ein Paket zu versenden und durch GLG erfolgte die Annahme. Die haben das Geld entgegen genommen und das Paket versendet. Und somit haben die, meiner Meinung nach, auch für den Schaden aufzukommen und können sich nicht im Nachhinein auf das Überschreiten des Gurtmaß berufen. Die hatten ja die Wahl, dass Paket nicht zu versenden und kein Rechtsgeschäft einzugehen.

Sobald du den Transportschein bekommen hast also das das Paket abgegeben wurde ist der Vertrag, also der Versand zustande gekommen. Wenn das Paket nicht Transportiert werden dürfte hätte diejenige Person das dir gleich sagen müssen und dürfte das Paket gar nicht annehmen geschweige versenden.

Somit der Fehler bei demjenigen und der Schaden muss von GLS bezahlt werden. Im blödsten Fall ein Anwalt besorgen wenn es sich der Schadensumme rechnet.