GLS verweigert Schadenregulierung
Problem: Ich habe ein Paket über GLS versendet. Dieses wurde im Shop angenommen und vom Fahrer mitgenommen und zur Zustellstation (Neumünster) gefahren. Dort wurde festgestellt, dass das Paket hatte nicht transportiert werden dürfen, da das Gurtmaß zu groß war. Somit wurde mir das Paket als Versender wieder zugestellt mit dem Hinweis "Gurtmaß zu groß". Leider war das Paket jetzt beschädigt. GLS verweigert die Schadenregulierung, weil der Versand gem. AGB ausgeschlossen ist. Zitat: "Ferner sind Pakete von der Beförderung ausgeschlossen, deren Gewicht mehr als 40 kg (Export: mehr als 50 kg) beträgt oder deren Gurtmaß mehr als 3 m, deren Länge mehr als 2 m, deren Höhe mehr als 0,6 m oder deren Breite mehr als 0,8 m misst." Ich sehe das aber als reine Schikane und Ausrede. Denn der Versand ist ja erfolgt! Ein, zugegebener Maßen drastisches, Anschauungsbeispiel: Wenn ich illegal eine Waffe erwerbe/"ein Paket aufgebe welches nicht transportiert werden darf" und damit jemanden Schaden zufüge/"Paket wird versendet und beschädigt", bin ich schuldlos sein/"Schadenregulierung wird verweigert", weil ich die Waffe hätte nicht erwerbe/benutzen dürfen??? Da kommt der Geschädigte auch zu seinem Recht und ich werde zur Rechenschaft gezogen. Habe ich da einen Denkfehler oder kann GLS ein Paket annehmen und tun und machen was GLS möchte, weil die dann sagen: Wir schließen den Transport aus?
3 Antworten
Hallo,
Äusserst schwierig, Du wirst wahrscheinlich selbst vor Gericht nicht Recht bekommen.
LG Egon
Warum? Ich bin der Meinung, dass eindeutig ein Rechtsgeschäft nach BGB zustande gekommen ist. Die Einigung erfolgt durch die Abgabe von Willenserklärungen. Die Willenserklärungen werden als Angebot und Annahme bezeichnet. Die Einigung muss sich auf bestimmte Inhalte beziehen.
Meiner Meinung nach sind alle Punkte erfolgt. Ich habe das Angebot abgegeben, ein Paket zu versenden und durch GLG erfolgte die Annahme. Die haben das Geld entgegen genommen und das Paket versendet. Und somit haben die, meiner Meinung nach, auch für den Schaden aufzukommen und können sich nicht im Nachhinein auf das Überschreiten des Gurtmaß berufen. Die hatten ja die Wahl, dass Paket nicht zu versenden und kein Rechtsgeschäft einzugehen.
Ein ähnliches Problem hatte ich mit UPS. Angeblich dürfen die keine weisse Ware transportieren. Haben sie aber doch , ging in die Hose und hinterher haben die sich geweigert den Schaden zu begleichen. Mein Fazit : Solange alles gut geht, transportieren die alles. Geht was in die Hose, bist du der Gelackmeierte. Mein Anwalt hat mir von einer Klage abgeraten, da siehe AGB. Dann frage ich mich doch, warum wurde die Ware über- haupt abgeholt?? Auf dem Lieferschein stand deutlich "HERD". Merke: Reg dich nicht auf , das schadet nur deiner Gesundheit und bringt rein gar nichts. Die Firmen sitzen am längeren Hebel.
Warum? Ich bin der Meinung, dass eindeutig ein Rechtsgeschäft nach BGB zustande gekommen ist. Und das BGB steht meiner Meinung nach immer über den AGB`s von Firmen. Die Einigung erfolgt durch die Abgabe von Willenserklärungen. Die Willenserklärungen werden als Angebot und Annahme bezeichnet. Die Einigung muss sich auf bestimmte Inhalte beziehen.
Meiner Meinung nach sind alle Punkte erfolgt. Ich habe das Angebot abgegeben, ein Paket zu versenden und durch GLG erfolgte die Annahme. Die haben das Geld entgegen genommen und das Paket versendet. Und somit haben die, meiner Meinung nach, auch für den Schaden aufzukommen und können sich nicht im Nachhinein auf das Überschreiten des Gurtmaß berufen. Die hatten ja die Wahl, dass Paket nicht zu versenden und kein Rechtsgeschäft einzugehen.
Sobald du den Transportschein bekommen hast also das das Paket abgegeben wurde ist der Vertrag, also der Versand zustande gekommen. Wenn das Paket nicht Transportiert werden dürfte hätte diejenige Person das dir gleich sagen müssen und dürfte das Paket gar nicht annehmen geschweige versenden.
Somit der Fehler bei demjenigen und der Schaden muss von GLS bezahlt werden. Im blödsten Fall ein Anwalt besorgen wenn es sich der Schadensumme rechnet.