Gleichzeitig bei zwei gesetzlichen Krankenkassen versichert?

2 Antworten

Die Kündigungsrücknahme hätte bis zum 31.03.2016 bei deiner alten Kasse erfolgen müssen. wenn du die Kündigungsbestätigung deiner alten Kasse an die HKK gesendet hast, dann warst und bist du ab 01.04.2016 bei der HKK versichert und deine alte Kasse wird sich von dieser die Kosten, die nach dem 01.04.2016 entstanden sind, zurückholen. Du bist nur für mindestens 18 Monate an die HKK gebunden...

Eine Doppelversicherung gibt es nicht. Wenn die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt ist, wird die bisherige KK deinen Vertrag nicht frei geben. 
Die neue Krankenkasse tritt dann gar nicht in Kraft.