Gleichstellung mit Schwetrbehinderten

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Das passiert folgendermaßen: Du stellst einen formlosen Antrag an das Arbeitsamt, einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden. Daraufhin erhältst du einen Fragebogen, den du ausfüllen musst. Gleichzeitig erhält dein AG und euer Betriebsrat auch ein Formular, auf dem sie eine Stellungnahme abgeben müssen.

Und - tu das. Ich kann es dir nur empfehlen. Dein Chef muss für jede nicht mit einem Schwerbehinderten besetzte Stelle (da gibt es festgelegte Prozente) eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die fällt dann für eine solche Stelle nach deiner Gleichstellung weg. Die Gleichstellung gilt auf Lebenszeit - du musst sie nie wieder neu beantragen.

Diesen Antrag gibt es im Internet , und Du musst ihn ans Arbeitsamt schicken . Bekommst Du die Gleichstellung hast Du einen besonderen Kündigsschutz , aber nicht mehr Urlaubstage . Hast Du einen festen Arbeitsplatz , bist aber häufiger krank , schützt dich diese Gleichstellung vor Kündigung . Bei Arbeitslosigkeit sollte man gut überlegen diesen Antrag zu stellen , weil es dann schwieriger ist eine neue Arbeitsstelle zu bekommen . Bist Du gleichgestellt , kannst Du dir Rat beim Intergrationsamt holen . Sie unterstützen dich bei deinem Arbeitgeber . Ein Gleichstellungsantrag nach einer Kündigung ist unwirksam , der Antrag muss gestellt werden , bevor Probleme auftreten .

Also mit "40 %" bist Du doch nicht schwerbehindert, eingeschränkt würde es besser treffen. Erkundige Dich erst einmal beim Integrationsamt oder beim VdK, ob Du dir einen so großen Gefallen damit tust. Wie sehr der Kündigungsschutz wirkt, habe ich beim Verkauf der firma in der ich arbeitete und übrigens auch Betriebsrat war, gemerkt = O. Bedenke auch du stehst dir ja bei einem neuen Arbeitgeber vielleicht selbst im Weg. Wenn Du schwerer behindert bist, dann ist wohl der Weg Versorgungsamt und Höhereinstufung beanbtragen. LG

Wie groß ist euer Betrieb ? Gibts einen Betriebsrat oder sogar eine SBV ?

Du must zwingend in deinem Gleichstellungsantrag beschreiben, warum dein Arbeitsplatz wegen der Behinderung gefährdet ist. Deshalb wird der Antrag auch vom Arbeitsamt bearbeitet, weil dieses sich um Arbeitsplätze kümmern soll.

Es ist jedenfalls kein 'easy-going' und der Arbeitsgeber hat ein Rechts auf Kommentierung.