Gleiche Arbeit- unterschiedliche Urlaubstage

6 Antworten

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer eines Betriebes den selben Urlaubsanspruch!

Es kann aber geregelt werden, dass der Urlaubsanspruch je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit differenziert wird - also: je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb ist, um so mehr Urlaub erhält er. Das muss dann aber für alle Arbeitnehmer gelten. Einen höheren Anspruch haben auch Schwerbehinderte mit einen GdB 50 (und Gleichgestellte).

Nach Alter darf Urlaub nicht gestaffelt werden, weil dies nach höchstrichterlichen Entscheidungen eine verbotene Altersdiskriminierung (gegen Ältere wie auch Jüngere) darstellt.

Unterschiede in der Anzahl der tatsächlichen Urlaubstage können sich auch aus Unterschieden in der Zahl der Wochenarbeitstage ergeben, wobei umgerechnet der Urlaubsanspruch aber selbstverständlich gleich sein muss.

Woraus sich der in Deiner Frage formulierte Unterschied zwischen 36 und 24 Tagen ergibt, kann ich nicht sagen. Ein solcher Unterschied wäre allerdings rechtswidrig, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Betroffenen gleich sind.

Urlaubstage, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, sind Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Arbeitsverträge sind verhandelbar. Von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite.

Familiengerd  13.05.2014, 13:41
Arbeitsverträge sind verhandelbar.

Das ist richtig - ansonsten ist die Antwort falsch!

Was steht in den Arbeitsverträgen? 4-Tage Woche oder 5-Tage-Woche; Regelarbeitszeit bei beiden Verträgen gleich? Oder Abrechnung über Zusatz-/Überstunden?

Ja, das ist legal. es kommt auch auf das Alter und die Betriebszugehörigkeit an. oder haben bei euch alle im gleichen Jahr angefangen ?

Familiengerd  13.05.2014, 13:47

Eine Differenzierung nach Betriebszugehörigkeit ist zulässig - eine Differenzierung nach Alter ist höchstrichterlich verboten (siehe Antwort und Kommentare)!

36 tage ist überdurchschnittlich.. warum das so ist bei euch, weiss hier keiner, aber eurer betriebsrat und eure personalstelle..................