Glasversicherung will nicht zahlen?

3 Antworten

Hier kommt es auf die vorliegenden Versicherungsbedingungen an.

Bei unseren Tarifen findet man meist folgenden Hinweis:

Glasscheiben und Sichtfenster

von Öfen, Elektro- und Gasgeräten (mit

Ausnahme von Scheiben oder Platten, die

Bestandteil von elektronischen Daten-,

Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräten

sind)

Dies wäre dann mitversichert, da es sich bei der Waschmaschine um ein Elektrogerät handelt.

Teile mal den Versicherer und den Tarif mit, dann kann man in die Bedingungen schauen.

Sehr wahrscheinlich stimmt die Aussage aber.

Solche Versicherungen umfassen nur Flachglas. Sollte aber eindeutig im Vertrag stehen.

die Versicherung umfasst "alle Gläser in Haushaltsgeräten"

So pauschal leider falsch, denn oft sind auch Sichtfenster in Elektrogeräten mitversichert.