Glasversicherung abschließen, wenn ein Aquarium im Haushalt vorhanden ist?

14 Antworten

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Hallo,

bei meinen vielen Aquarien war ich einfach mal neugierig und habe mich bei meinem Versicherungsmenschen schlau gemacht - es könnte ja schließlich immer mal was passieren.

Bei Aquarien sieht es wohl so aus:

  • enthält die Glasversicherung als Versicherungsgegenstand das Aquarium, dann zahlt diese Versicherung den Schaden am AQ selbst, also z.B. eine neue Scheibe - aber keine Folgeschäden

  • die eigene Privathaftpflichtversicherung zahlt alle die Schäden, die durch auslaufendes AQ-Wasser anderen (z.B. Mietern unter der eigenen Wohnung etc.) entstehen - aber nicht die eigenen Schäden

  • besteht eine Gebäudeversicherung (bei Mietwohnungen Pflicht des Vermieters), dann zahlt diese Schäden, die am Gebäude entstehen

  • die eigene Hausratversicherung zahlt auch eigene, durch auslaufendes Wasser am Hausrat entstandene Schäden. Voraussetzung, das AQ ist hier explizit aufgeführt - nur die Erwähnung von Leitungswasser zählt dabei nicht. Oft ist die Größe des AQ auch extra aufgeführt.

So weit meine Infos.

Gutes Gelingen

Daniela

Sehr gute Antwort bis auf die Angaben zur Wohngebäudeversicherung:

Diese zahlt wie die klassische Hausrat auch u.a. nur bei Leitungswasser, wozu AQ-Wasser definitionsgemäß NICHT zählt, aber mir ist folgendes mal untergekommen:

Habt ihr eine Hausrat incl. Aquariumswasserdeckung, wird das austretende Wasser damit sozusagen zu Leitungswasser umdeklariert, und die klassische Wohngebäudeversicherung zahlt doch. Das gilt genauso für die einfache Hausratversicherung des eventuellen Mieters in der Wohnung darunter, der somit trotz fehlender eigener AQ-Wasserdeckung den AQ-Wasserschaden über die einfache Leitungswasserschadendeckung bezahlt bekommt.

@DerFanta

@ Dani , sicher unterschiedlich bei Versicherungen, kann somit nur von meiner Person reden.

  • Man muß das Aqua bei guten Versicherungen nicht extra bei der Glasversicherung mitversichern, denn eigentlich deckt das die Hausrat mit ab, wenn man das Aquarium dort in die Hausrat mit aufgenommen hat. ......Vorsicht aber bei Klauseln, wo die Hausrat , darin die Klausel hat, wo sie als Zusatzvermerk wieder die Glasversicherung auflistet. Schnell ist man entweder doppelt , oder unterversichert.

  • Bei Vermieter, die eine Wohnung vermietet haben, trägt die Haftpflicht des Mieters die Kosten für Schäden und Folgeschäden, und nicht die Versicherung des Vermieters.

  • Hausrat stimmt.

Wohngebäudeversicherung: Diese zahlt wie die klassische Hausrat auch u.a. nur bei Leitungswasser, wozu AQ-Wasser definitionsgemäß NICHT zählt, aber mir ist folgendes mal untergekommen:

@ Fanta. hier muß die Haftpflicht des Mieters einspringen. Ist der Mieter aber Eigentümer, müßte dann wieder die Hausrat mit der Aquaversicherung in Kraft treten. Kann aber sein, das ich deine Worte nur falsch verstanden habe und wiederholte. Sorry

Eine Glasbruchversicherung lohnt sich immer, auch wenn man kein Aquarium hat, darauf hat man keinen Selbstbehalt und Glasschäden werden auch in der eigenen Wohnung bezahlt. Das ist ein Zusatz zur Hausratversicherung.Erkundige dich bei deiner Versicherung, was die genauen Leistungen sind.

Das muss jeder für sich entscheiden. Eine Glasversicherung sichert ja nicht nur das Aquarium, sondern z. B. auch das Ceranfeld eines Elektroherdes sofern Du sowas besitzt.

Bei einem Aquarium ist ja auch nur das Glas selbst versichert. Den Wasserschaden, den das Aquarium bei Undichtheit anrichten könnte, der ist auch ohne zusätzliche Glasversicherung versichert.

Man muss es also immer im Einzelfall selbst entscheiden. Ich habs in meiner Hausrat nicht mit rein genommen.

Zu den Versicherungen wurde Dir ja schon genug gesagt, aber es kommt noch die Frage der Statik hinzu.

Auch mittelgroße Becken wiegen mit allem drum und dran schnell 500 bis 600kg und mehr.

Betondecken in neueren Wohnhäusern sind in D. normalerweise für 250kg/m^2 Last dimensieniert, ein bisschen mehr läßt sie nicht einbrechen, aber bei einer deutlich erhöhten Dauerbelastung insb. fern einer unterstützenden Tragewand, können sie sich durchbiegen (ja, auch Betondecken können das), was dann zu nicht unerheblichen Folgeschäden führen kann.

Außerdem kann je nach Aufstandsfläche der tragenden Konstruktion des Beckens, der Estrich und oder Bodenbelang schon lange vorher in die Knie gehen.

Bei Altbauten und Holzbalkendecken, sollte das unbedingt im Einzelfall abgeklärt werden, außerdem bei (über)großen Becken grundsätzlich.

Noch ein Tipp um Glasbuch vorzubeugen, stell das Becken unbedingt auf eine ganzflächige Styroporunter lage o.ä., sonst kann aufgrund von Verspannungen das Glas reißen und beschädige beim reinigen mit Klingen den Silikonkleber nicht, insb. wenn wie meist üblich kein haltender Rahmen vorhanden ist, kann das Becken im ungünstigetsen Fall leck schlagen oder komplett auseinanderfallen.

Die Glasversicherung ist für das Aquarium nutzlos, weil hier nur glatte Glasflächen (Scheiben, Spiegel, Tischplatten, Cerankochfeld, Einlegeböden im Kühlschrank, etc.) versichert sind. Nicht versichert sind Gefäße oder Lampenschirme.

Eine Glasversicherung macht nur Sinn, wenn man große, teure Glasflächen im Haus / in der Wohnung hat. Menschen mit einem schönen Wintergarten nutzen diesen Schutz ganz gerne.

Übrigens sind auch Schäden an den Scheiben einer Mietwohnung nur über die Glasversicherung abgedeckt, wenn ich diese als Mieter zerdeppert habe. Die Haftpflicht winkt hier normalerweise ab.