Glasscheibe eingeschlagen

5 Antworten

du hast doch sicherlich ein versicherungsbüro ,wo du hingehen kannst ,nach meinen erfahrungen versuchen die schon einem zu helfen ,die/der wird dir schon sagen ob das so durch geht ,oder ob da besser etwas anderes passiert ist , kannst ja auch erst bei einem anderen versicherungbüro(andere versicherung) mal anrufen und fragen

Ja das werd ich mal machen, danke! War heute Abend - um halb Acht hab ich versucht meine Versicherung anzurufen aber natürlich waren die nicht mehr da! Vielleicht auch zum Glück =) Ich werd auf jedenfall mal wo anders anrufen und proforma nachfragen ^^ Danke!

Ob Deine Versicherung einspringt, kann ich Dir leider auch nicht sagen, aber einen Tipp für ähnliche Sitruationen für Dich und alle, die es lesen:

In solchen "Gefahrensituationen" (Kleinkind alleine und/oder Herd an) hilft auch die Feuerwehr schnell und kostenlos (im Gegensatz zum Schlüseldienst) Also die Freundin anrufen lassen, wenn alles andere nicht hilft, notfalls auch Passanten vom Balkon aus ansprechen und bitten, die FW zu rufen.

Ach du... daran hab ich ja ÜBERHAUPT nicht gedacht =(

Danke für deine Antwort!!!

Aber auch die Feuerwehr hätte mindestens die Scheibe eingeschlagen, und wer bezahlt DANN letzlich die Reparatur?

@DerFanta

Die Feuerwehr hätte wahrscheinlich die Tür aufgebrochen ^^ und dann wäre sie durch die Wohnung zum Balkon gekommen ;D

ich glaube eher du musst die scheibe selber bezahlen. da du sie ja selbst zerstört hast. ich sehe zwar deine notlage, aber die versicherungen stellen sich gerne mal an. vielleicht hast du glück und deine versicherung ist sehr kollant.

Keine Sorge: Die Glasversicherung fragt nicht nach der Ursache. Ist das Glas gebrochen, wird Ersatz geleistet.

Das ist so nicht ganz richtig, denn bedingungsgemäß zahlt auch die Glasversicherung nicht bei mutwilliger Beschädigung wie hier beschrieben. Allerdings gehe ich davon aus, dass sie angesichts der Notlage trotzdem zahlen wird, auch wenn sie vom Ablauf erfahren sollte.

Im folgenden vergleichbaren Fall war dies nämlich kein Problem: Wenn Du auf einem Rastplatz bei brütender Hitze ein geparktes Auto siehst, in dem auf der Rückbank ein alleine gelassenes Baby liegt, darfst Du angesichts der offensichtlichen Notlage die Scheibe einschlagen und das Baby retten. Und dabei musst Du nicht für die Glasschäden am Auto aufkommen, nicht einmal, wenn es sich beim vermeintlichen Baby um eine lebensgroße Puppe handelte! Hier greift dann aber die Teilkaskoversicherung des Autos, wenn vorhanden.

ja war ein notfall