Glasflaschen werfen strafbar? Festnahme legitim?
Hi Leute, ich war gestern mit ein paar Freunden auf einem Faschingsball. Zum ende hin war mein einer Freund sehr betrunken, ich hab mich um ihn gekümmert und wir sind rausgegangen. Als wir draußen vor der Festhalle standen hat er eine Glasflasche auf den Boden geworfen. Es standen ein paar Leute um uns herum, er hätte also jemanden verletzten können, hat es aber glücklicherweise nicht.
Unglücklicherweise stand in dem Moment neben uns ein Polizeibeamter, welcher sofort meinen Freund am Arm packte und diesen mit aufs revier nehmen wollte. Ich hab erst versucht meinen Freund da rauszureden um hab dem Polizisten gesagt dass es keine Absicht war und er die Falsche aus versehen fallen gelassen hat. Mein Freund schaffte es dann irgendwie sich loszureißen und ist wegreannt, wieder in die Halle. Der Polizist hat sich keine große Mühe gemacht ihm zu folgen.
Nun ist meine Frage: Hat sich mein Freund damit strafbar gemacht? Hatte der Polizist die Berechtigung ihn mit aufs Revier zu nehmen? Wenn ja, was hätte ihm gedroht? Eine Geldstrafe? Die Straße war gesperrt, ein eingriff in den Straßenverkehr war es also glaube ich nicht.
Danke im vorraus :)
9 Antworten
Hat sich mein Freund damit strafbar gemacht?
Jein
Mit dem Zerbrechen der Glasflasche (noch) nicht - das ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Allerdings reagieren Betrunkene oft unverhersehbar - die nächste Flasche wirft dein Freund ja eventuell jemanden an den Kopf. Der Polizeibeamte durfte daher zu Recht von einer möglichen Eigen- oder Fremdgefährdung ausgehen und deinen Freund festsetzen.
Wenn er sich dann losreist,kann das durchaus als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet werden - und das ist nach StGB §113 strafbar!
Hatte der Polizist die Berechtigung ihn mit aufs Revier zu nehmen?
Ja.
Betrunkenheit in Verbindung mit möglicher Eigen- oder Fremdgefährdung ist vollkommen ausreichend.
Wenn ja, was hätte ihm gedroht? Eine Geldstrafe?
Eventuell.
Das Verursachen von Glasbruch ist eine Ordnungswidrigkeit, dafür kann ein Bußgeld festgesetzt werden Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet das Ordnungsamt, dreistellige Beträge sind aber durchaus üblich (s. http://www.nwzonline.de/oldenburg/scherben-koennen-maechtig-teuer-werden_a_6,1,1963620525.html)
Auf Grund seines Zustands wäre dein Freund dann auf jeden Fall eine Nacht in der Ausnüchterungszelle einquartiert worden. Das ist natürlich nicht kostenlos, die Polizei verlangt dafür (je nach Ort) Gebühren zwischen ca. 80€ und 150€.
Zuletzt wäre noch das mögliche Vergehen nach StGB §113 zu betrachten. Hier legt der Richter das Strafmaß fest.
Danke für die sehr ausführlich Antwort. Ich werd ihm das hier mal vorlesen, ich glaub danach läst der das mit dem Flaschen rumwerfen sein :D
In Ordnung war es nicht, was dein Freund da gemacht hat. Man schmeißt keine Glasflaschen auf den Boden, schon gar nicht wenn andere in nächster Nähe sind und so wie du sagst, sich hätten verletzen können.
Dem Polizisten war es wohl zu blöd, ihm nachzulaufen. Dein Einsatz mag okay gewesen sein, trotzdem würde ich deinem Freund schon noch was dazu sagen. So ein Betragen würde ich an meinen Freunden nicht dulden. Der kann dich nämlich auch einmal in Bedrängnis bringen; im Suff.....
Dass es nicht okay war was er gemacht hat weiß er selber. Ich hab ihm das auch schon gesagt dass er sich das nächste mal lieber etwas zurüclkhalten solle. Nur wusste ich nicht was mit ihm auf dem Revier passiert und ob er eine Geldstrafe zu zahlen hätte also hab ich erst mal versucht ihn zu verteidigen :)
Moin,
wäre legitim gewesen, ihn mitzunehmen und die Personalien festzustellen bzw. ein paar Stunden in die Ausnüchterungszelle zu stecken. Solange da niemand verletzt wurde ist das aber im Nachhinein wirklich nicht strafbar, vielleicht wegen irgend etwas ein kleines Ordnungsgeld.
Fraglich wäre, was das für einen Sinn macht, auf Fasching jedem Besoffenen hinterherzurennen, der eine Flasche zerdeppert, zumal wenn noch zwei Freunde dabei sind. Platzverweis würde ich ja noch verstehen, aber gleich aufs Revier nehmen finde ich zu der Jahreszeit auch affig...
mfg Nauticus
Zunächst wäre er ggf in eine Ausnüchterungszelle gekommen, zu seiner eigenen Sicherheit - nach Feststellung der Personalien hätte er wieder gehen können - Grober Unfug ist keine Strafsache sondern eine ordnungswidrigkeit
Möglicherweise. Nein. Nichts. Nein.
Kleine Ordnungswidrigkeit, wenn überhaupt.