Glasbruch in der Mietswohnung
Moin,
auf meiner Arbeitsplatte in der Küche war ein Glastisch befestigt (ca 160 cm lagn, 30 cm breit ) der vor kurzem ohne mein zutun in tausend Teile geflogen ist. Könnte mir vorstellen das es etwas mit der Spannung zu tun hatte.
Die Küche gehört meinen Vermieter. Ich habe keine Hausratsversicherung. Ich weiß das meine Haftpflicht das nicht zahlen wird, doch stellt sich mir die Frage:
1.) Muss ich in voller Höhe haften? Die Platte gehörte ja zur Küche und ist schon 8 Jahre alt (Wohne erst seit September letzten Jahres hier ).
2.) Bei wem liegt die Beweislast ? Muss ich beweisen das ich die Platte nicht vorsätzlich kaputt gemacht habe?
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Die Glasplatte ist als Bestandteil der mit gemieteten Küche Eigentum des Vermieters. Ob es sich hierbei um eine "Eisntell"-, Anbau- oder Einbauküche handelt, ist in vorliegendem Fall irrelevant. Der Vermieter muss sich um die Erneuerung der Glasplatte kümmern. Er könnte von Dir Schadenersatz fordern, wenn Dich ein Verschulden an dem Schaden träfe. Dabei trägt der Vermieter die Beweislast. Ohne ein nachgewiesenes Verschulden Deinerseits bist Du für den Schaden überhaupt nicht haftbar. Sollte Dir ein Verschulden nachgewiesen werden, müsstest Du bis zur Höhe des Zeitwertes haften. Da es sich bei Glas an sich um ein Beständiges Material handelt, wäre hier nach 8 Jahren ein Zeitwert von etwa 40% des Wiederbeschaffungswertes anzunehmen.
Eine Glasbruchversicherung hätte den Schaden verschuldensunabhängig regulieren können.
ch nehme an das Sie ihr Wissen auf Gesetzestexte beziehen?
Genau das würde mich auch interessieren, den Nachweis bleibt suzisorglos uns bislang schuldig.
Er könnte von Dir Schadenersatz fordern, wenn Dich ein Verschulden an dem Schaden träfe. Dabei trägt der Vermieter die Beweislast.
Rechtsgrund für diese kühnen Behauptungen? Tatsächlich fallen Beschädigungen der Mietsache verschuldensunabhängig dem Mieter zu und dürfen zum Zeitwert ersetzt verlangt werden.
Mit deiner Rechtslogig bliebe der VM ja auf jedem Schaden des Mietgegenstandes sitzen, würde der M jedes Verschulden bloß von sich weisen :-O
Tatsächlich ist es genau umgekehrt: Nur wenn der M nachweisen könnte, dass der Schaden nicht durch ihn oder Besucher und Haushaltsangeörige verursacht sein kann, etwa ein Fensterglas erkennbar bsplsw. durch einen Steinwurf von außen gerissen wäre, wäre er aus Haftung entlassen und das Risiko fiele dem VM zu :-)
Das es sich hierbei um eine Abnutzung durch üblichen Gebrauch handeln soll, nimmst du hoffentlich nicht an. Das vmtl. verwendete ESG springt nur, wenn es durch Fallschaden vorgeschädigt wurde und (ggf. zeitverzögert durch Tempraturschwankungen) in "runde" Krümel zerspringt (Nothammereffekt Busglasscheibe).
Richtig ist allenfalls, dass der VM die Instandsetzung bzw. Ersatzbeschaffung als Eigentümer selbst in Auftrag geben muss und keinesfalls dem Mieter auferlegen darf.
G imager761
Ebenfalls danke fuer Ihre Antwort! Beweisen wird eher schwer da die platte sich zusammen gefegt in einer Kiste befindet.
Ich lese daraus das ich, in Ermangelung jeglicher Versicherung die das abdecken koennte, haften muss. Wer entscheidet denn ueber den Zeitwert einer Sache? In meinem Fall hat die platte ca 600 € gekostet und wurde von Vermieter 2007 dort eingebaut...
Meld es doch einfach deiner Haftpflichtversicherung. Oder mach dem Vermieter klar, daß sie ohne dein Zutun einfach so zersprungen ist, dann ist es Sache des Vermieters.
Meine Haftpflicht übernimmt den Schaden nicht, da 1.) Glasbruch der nicht mitversichert wird und 2.) Schaden in einer eigens gemieteten Wohnung.
Wieso ist das Sache des Vermieters? Können Sie das erläutern?
Na, weil die Platte zur Ausstattung gehört und von selber geplatzt ist. Warum zahlt deine Haftpflicht nicht, die wäre für genau solche Fälle da, wenn die Platte durch deinen Gebrauch gesprungen wär. Komischer Ausschluß.
Die leute sollten mehr auf Bitterkraut hören. Der liest genau und denkt mit.
Kein komischer Ausschluss. Gegen Glasbruch kann man sich als Mieter durch eine Glasbruchversicherung absichern.
Wer das Geld dafür spart, kann das dann ja für die Schadensbehebung verwenden.
Der liest genau und denkt mit.
Leider ersetzt das kein fehlendes Wissen, etwa dem, das die PHV Glasbruch nur gegen ausdrückliche Vereinbarung und entprechendem Mehrbeitrag versichert und nicht alles, was "von selber kaputt geht", gleich dem Vermieter zufällt.
"Das war ich nicht" bedeutet eben nicht: "Das zahle ich nicht" :-O
:-)
Aber die im Rathaus lassen doch immer wieder sammeln für die, die keine Versicherung wollen, so lese ich immer wieder und größere Ereignisse kommen doch sogar tagelang im Fernsehen, dann meist auch noch mit denen aus Berlin vorweg.
Stimmt auch wieder
Das verstehe ich nicht. So eine Glasversicherung kosten so rd. 26 EUR/Jahr und hat eigentlich jeder Mieter, oder? Wenn die also wirklich fehlt, muß wohl die Geldbörse ran, fürchte ich. Der Vermieter hat doch mit der Nutzung und somit mit dem Bruch nichts zu tun.
1.) Muss ich in voller Höhe haften? Die Platte gehörte ja zur Küche und ist schon 8 Jahre alt (Wohne erst seit September letzten Jahres hier ).
Einbauküche oder Einstellküche? Großer Unterschied, denn bei ersterem muss der Vermieter ran, da ich nicht glaube, dass du eine solche Glasplatte als Mini-Rechnung selber bezahlen musst. Also nur, wenn sie wirklich von allein zersprang.
Du solltest in jedem Fall deine Haftpflicht informierne, damit die sich mit deinem Vermieter streitet. Die übernhemen oft die "Abwehr und Schutz vor unberechtigten Forderungen".
Also wenn du wirlich nicht zu belangen bist, werden die dir das schon sagen und wenn doch musst du das eh melden.
Als zweites Forderst du den Vermieter auf den Schaden zu beseitigen und die Wohnung wieder in einen Vertragsgemäßen Zustand zu versetzen. Einfach um zu stänkern.
Bitte hier keine Mietminderung. Das geht nur nach hinten los.
Bei Einstellküchen kann es sein, dass die zu deinem Hausrat gezählt wird (auch wenn gemietet). In diesem Fall muss der Zeitwert ersetzt werden. Es könnte sogar deine Hausrat übernehmen, sofern du eine gut Geschichte hast, wieso du nicht schuld sein kannst :).
Bei wem liegt die Beweislast ? Muss ich beweisen das ich die Platte nicht vorsätzlich kaputt gemacht habe?
Erstmal gibt es keinen Grund zu glaubem, dass du das mit Absicht gemacht hast (Hast ja nix davon, außer den Ärger). Denk mal nach, war nicht noch ein Kumpel oder deine Freundin bei dir, als die Platte von selber zersprang?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Einbau- und einer Einstellküche? Soweit ich weiß hat er die Komplett bei Roller gekauft als der die Wohnung hier sanierte...
Die Haftpflicht ist bereits informiert, soweit dass sie sagen das sie den Schaden aus den o.G. gründen (Glas und Mietswohnung) nicht übernehmen werden.
Ich war alleine hier, die Platte war nicht belastet zu dem Zeitpunkt. Ich saß vorm Fernseher als die im lauten Knall zersprang.
Einbauküche: Da angepasste Möbel, kann nur in dieser Wohnung stehen. (hat fast keiner)
Einstellküche: Ikea Dingens, Gehört zum Hausrat (kann mitgenommen werden)
nicht übernehmen werden.
sollen sie ja auch nicht. sondern nur den papierkram für dich machen. die können das besser.
schade für dich, musste selber briefe schreiben.
Dann sag das dem Vermieter so und dann muss der Vermieter das reparieren. Bei sowas kann auch eine Rechtschutz ganz nett sein. Oder wenigstens ein Mieterverein.
Viel Erfolg!
Einbauküche oder Einstellküche? Großer Unterschied, denn bei ersterem muss der Vermieter ran, da ich nicht glaube, dass du eine solche Glasplatte als Mini-Rechnung selber bezahlen musst.
Das ist völlig unerheblich. Wichtig ist nur, was Teil der Mietsache ist. Das kann eine Einbauküche oder eine Einstellküche sein.
Es ist unerheblich, da er ohnehin nicht haften wird. Sollte seine Versicherung in die Pflicht kommen, wird er sehr schnell merken, was alles einen erheblichen Unterschied machen kann.
Auch wenn du das nicht glauben magst.
Ich habe keine Hausratsversicherung.
Die zahlt such keine Schäden am Eigentum Dritter.
Ich weiß das meine Haftpflicht das nicht zahlen wird
Dann hast du die falsche oder Glasbruch nicht mitversichert.
1.) Muss ich in voller Höhe haften?
Du schuldest dem Vermieter Ersatz zum Zeitwert.
2.) Bei wem liegt die Beweislast ?
Welche Beweislast? Sofern der VM die nicht beschäduigt hatte, schuldest du ihm entsprechend Ersatz. Wie es dazu kam, kann ihm schnurz sein.
G imager761
imager761,
mir wäre aber neu, dass eine Haftpflichtversicherung überhaupt eine extra Glasversicherung braucht?
Das ist doch nur bei Hausratversicherungen üblich, oder?
Die zahlt such keine Schäden am Eigentum Dritter.
Das stimmt nicht. Die zahlt für unverschuldete Schäden am HAUSRAT. Hier reicht Besitz aus, sofern klar zum eigenen Hausrat gehörend.
Die Haftpflicht müsste immer Zahlen, selbst bei grober Fahrlässigkeite seinerseits, wenn er denn den Schaden zu verschulden HÄTTE. Also zB wenn er auf der Glasfläche Fleisch gekloppft hätte oder etwas sehr heißes abgestellt hätte. (Allerdings sollte ein Küchenmöbel das aushalten, imho)
Offensichtlich nehmen die das nicht an. Dann kann er aber auch nicht für die Reparatur zahlen müssen, dass geht an den Vermieter.
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort :)
Ich nehme an das Sie ihr Wissen auf Gesetzestexte beziehen? Ich wollte meinen Vermieter heute Abend anrufen und mit ihr die Sache nun besprechen, und wenn es so ist wie Sie es sagen, kann es nicht Schaden sich das als Antworten vorher aufzuschrfeiben :)
Bin leider nicht so gut in solchen Dingen besprechen :(