Glas-Vitrine beim ev. transport kaputt. Habe ich Recht die 100% Erstattung von Möbel Haus XXXL Hiendl verlangen?
Habe beim Möbelhaus XXXL Hiendl Wohnzimmerwand gekauft. Es handelt sich um ein Ausstellungsstück aus 4 Teilen für 3999 Euro. Drei Teile haben zwei Glasvitrinen. Habe mich entschieden für Selbstabholung.
Der LKW-Transport hat XXXL eine Woche später zur Verfügung angeboten. Tatsächlich, eine Woche später, habe der LKW bekommen.
Aber die Möbelstücke waren schon verpackt und geladen.
Habe nun noch gefragt, ob ich die Möbel noch mal ansehen bekomme, ob alles in Ordnung ist. Der Abteilungsleiter hat verneint, weil der LKW vom XXXL Haus ist. Es sei denn, nur wenn man mit eigenem Transporter vorbei kommen sollte, dann dürfte ich die Möbel noch mal ansehen.
Als ich zu Hause alles auspackte, habe gemerkt, dass ein Glas/Vitrine kaputt ist. Habe natürlich beim Händler reklamiert.
Angebot von XXXL: das Glasstück kostete 860 Euro!!!?. Und 50% davon übernimmt XXXL. Andere 50% - soll ich drauf zahlen. Begründung: weil es auch beim transpartieren passieren konnte.
Ich bezweifele, ob das Glas wirklich 860 Euro kostet. Und würde gerne wissen ob ich Recht habe die 100% Erstattung zu verlangen.
Den Versuch die 430,- Euro, also die 50 %-Anteile von Hiendl bar ausbezahlen hat Hiendl abgelent. Nicht mal Gutschein!
2 Antworten
So wie ich die Sache sehe, ist die Ware von Dir an der Rampe bzw. im Miet-LKW von Hiendl übernommen worden. Die Ware war also in einwandfreiem Zustand, so argumentiert Hiendl. Da du nicht das Gegenteil beweisen kannst, hast du leider Pech gehabt. Du kannst nun versuchen, auf Kulanz eine neue Glasvitrine zu bekommen, da es ja schon sehr suspekt ist, wenn der Mensch an der Warenübergabe dir mitteilt, dass du das Teil nicht auspacken/kontrollieren darfst. Die andere Möglichlkeit ist: Was ist denn an der Galsvitrine defekt? Kann ein Schreiner bzw. ein Glaser das nicht für erheblich weniger als 430,- Euro in Ordnung bringen? Wenn ja, dann versuche doch die 430,- Euro, also die 50 %-Anteile von Hindl bar ausbezahlt zu bekommen. Du sagst, du wärst mit dem Schaden so einverstanden und würdest die Summe, also die 430,- Euro Hindl-Anteil, von der Rechnung abziehen. Eine neue Glastüre kostet sicher keine 430,- Euro.
das war ja auch suspekt, aber erst später ist es mir klar geworden.
Der Händler hat auch argumentiert, …es sei Hiendl LKW und …und wie geschrieben.
Ich hab einfach im vertraut und Hintergedanken war, …ok wenn das LKW vom Hiendl ist, ist auch seine Verantwortung. Ich bin nur ein Fahrer.
Hat er mich falsch, oder sogar absichtlich falsch informiert? Das kann ich nicht beweisen.
Auf jeden Fall fühle ich mich jetzt belogen.
Auch die Verpackung war aus meiner Sicht nicht gut genug!
Lies dich mal ins Thema Gewährleistung ein. vorallem bei verdeckten Transportschäden. Dann kannst du auch gut argumentieren.
sooo, ich fang dann mal an... Ich gehe davon aus, dass du eine Privatperson bist und das Möbelstück nicht im Namen einer Firma gekauft hast. Somit ist im geschilderten Sachverhalt ein Verbrauchsgüterkauf gemäß § 474 BGB zu sehen. Das ist schonmal gut. Nach dem Auspacken hast du einen Sachmangel an der Ware festgestellt und diesen auch dem Händler angezeigt. Gemäß § 433 (1) BGB wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen Der Verkäufer ist verpflichtet, den Sachmangel zu beheben oder dir alternativ einen Ersatz anzubieten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, hast du das Recht,vom Kaufvertrag zurückzutreten und evtl. Schadenersatz zu verlangen. Dass die Sache evtl. beim Transport kaputtgegangen ist,muss dir übrigens der Verkäufer nachweisen. Laut Gesetz gibt es nämlich die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet,innerhalb von 6 Monaten nach Kauf liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Der Umstand,dass der Händler dir nicht gestattet hat, den Schrank nochmal anzuschauen, kann dir einen rechtlichen Vorteil verschaffen. Du solltest auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eine Sachmängelrüge verfassen. ( Weiteres zu Sachmängeln findest du unter § 434 ff. BGB) Setze eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Sollte der Händler dich an den Hersteller verweisen: nicht zulässig. Sollte der Händler sich querstellen: sofort zum Anwalt, das ist Lehrstoff 1. Semester Jura. Der Anwalt frühstückt den Händler mit einem Brief ab und fertig. Und: Der Händler ist verpflichtet, die defekte Kaufsache bei dir zur Nachbesserung abzuholen. So, das war's im Groben.. LG
Wie gesagt, ich habe den LKW selbst gefahren.Drum soll ich die Verantwortung für den Schaden tragen, mein der Händler.
Dann soll der Händler beweisen, dass der Schaden beim Transport entstanden ist