Gläubiger-Identifikationsnummer, SEPA?

5 Antworten

bei den Kontoangaben ist auch eine Gläubiger-Identifikationsnummer gefragt

Wenn du per Lastschrift bezahlst, brauchst du diese Nummer nicht, die braucht nur derjenige, der abbucht, also z,b, Versicherungen, Behörden oder Firmen,

Als Zahlungspflichtiger brauchst du nur IBAN und BIC anzugeben (statt bisher Kontonummer und Bankleitzahl).

Danke! :)

Beim Abschließen eines Abos mußt Du als Abonnent bei SEPA-Lastschrift nur Deine IBAN und BIC sowie Namen und ggf. Anschrift angeben und unterschreiben (= SEPA-Lastschriftmandat). Die Gläubiger-ID benötigt derjenige, der dann bei Dir abbucht. Dieser teilt Dir auch die Mandatsreferenz mit anhand der Du diese Lastschriften eindeutig identifizieren kannst. Widerspruch gegen solche Lastschriften sind möglich bis 8 Wochen, bei ungültigem Mandat bis 13 Monate.

Was denn für ein Abo ? Ich wäre da mal ganz vorsichtig, wenn Du Kontodaten und sowas angeben musst. Wenn es per Lastschrift laufen soll, musst Du da nichts eintragen. Das machen die selber. Trotzdem wäre ich ganz vorsichtig mit Abos....das ist keine gute Idee !

Ein Abo für mein Busticket, hatte vergessen das mit einer Schulbescheinigung für den Besuch der gymn. Oberstuf zu verlängern. Aber ansonsten liegst du natürlich richtig.

@aliasII

Naja, glücklicherweise gibt es genau für einen solchen fall das gute alte "Lastschrift zurückbuchen". Das macht die angelegenheit grundsätzlich "angenehmer", deshalb versuchen Betrüger auch grundsätzlich eher dich dazu zu bewegen eine Überweisung zu machen. Die darf nach EU Recht nicht zurückgebucht werden...

Gläubiger ist ja in dem Fall das Unternehmen. Du bist ja quasi der Beitragsschuldner. MfG Christopher

steht doch auf deinem kotoauszug unten

Auf dem Kontoauszug stehen IBAN und BIC. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist etwas anderes, aber die benötigen nur Firmen, die etwas abbuchen, aber niemand, der per Lastschrift bezahlt.