Girokonto kündigen (Berliner Volksbank)?

6 Antworten

Gehe zu der Bank. Sage, daß du das Girokonto kündigen willst, gebe deine Karten zurück und überweise das Guthaben auf dein neues Konto.

Die Kontoauflösung der alten Bank übernimmt m.E. die neue Bank als Serviceleistung meist kostenlos. (einfach nachfragen oder Preisverzeichnis lesen).

Ich nehme an, du willst bei einer neuen Bank dann ein Konto eröffnen. Dann lass das Girokonto von der neuen Bank kündigen und zugleich deine Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto übertragen. Die Banken sind dazu gesetzlich verpflichtet.

Wenn du nur das Konto kündigen willst, reicht ein Satz "Das Girokonto 123456 kündige ich zum 06.03.2017. Bitte überweisen sie den Restbetrag auf das Konto 987654321."

Als Verbraucher bei dieser Bank kannst du ein Girokonto ohne Fristeinhaltung künden, also von heute auf morgen. Andere Banken können eine Frist vereinbaren, aber max. ein Monat.

Du kannst jederzeit "ohne" Frist kündigen. Viele Banken bieten auch einen Umzugsservice für die Daueraufträge und Lastschriften an.

Also erst den Nachfolger erwählen, alle Verbindungen umleiten und dann das Konto auflösen.

ab in die Bank, dort wird die Auflösung mit dem Mitarbeiter geschrieben und Unterschrieben. 

ein Dreizeiler reicht nicht

????

Warum zum Teufel muss man zur Bank und dort den Mitarbeiter anbetteln, dass man sein Girokonto anlösen darf? Bitte Gesetz nennen!

@Jewi14

wieso Gesetz, das ist ne Handbabe der Bank - du bettelst doch nicht - du wirst in den Geschäftsbedingungen viell. fündig werden

Klare Ansage ich möchte mein Konto auflösen

oder das übernimmt deine neue Kontoführende Bank

@peterobm

Weder die Antwort noch dein Kommentar passen zur Frage. 

Die AGB findet man auf deren Internetseite und warum ein 3Zeiler nicht ausreicht, ist mir ein noch größeres Rätsel!

dürfte eine durch keinerlei Fakten begründete Vermutung sein !

Warum soll eine schrifliche Kündigung nur persönlich oder auf einem Forumular der Bank erfolgen können ? Ein kurzer Brief ist jedenfalls eine schriftliche Kündigung und ausreichend.