Girokarte eingezogen?

3 Antworten

ist das denn erlaubt einfach die Karte einzubehalten obwohl mir noch keine offizielle Kündigungsbetsätigung seitens der Bank vorliegt?

--> Ja

Die Kündigung wird aktiv mit dem Datum wo die Kündigung bei der Bank eingetroffen ist. sobald ein Mitarbeiter die Kündigung bearbeitet wird das Konto zuerst geschlossen um amögliche transaktionen darauf oder damit zu Unterbrechen. danach wird das Konto Innaktiv gemeldet und eine Zeit X Innaktiv gehalten .Danach wird es erst Komplett geschlossen und für Neukunden zu Verfügung gestellt. Man kann also da nur eine gewisse Zeit noch Kontobewegeungen aus der Vergangenheit anfordern.dies geht dann nur über den entsprechenden Kundenschalter der Bank mit dem passenden Bevollmächtigten Angestellten.

Habe am vergangenen Freitag meiner Bank mitgeteilt (schriftlich, per Brief), dass ich mein Girokonto zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige

Und diese Kündigung wurde zwischenzeitlich umgesetzt und somit hat die Bank berechtigt Deine Karte eingezogen.

Nun steht nur noch im Raum, ob die Bank gegen Dich noch eine Forderung hat oder ob Dir noch ein Restguthaben auszuzahlen ist. Darüber wirst Du sicherlich innerhalb der nächsten Woche Informiert werden.

"Zum nächstmöglichen Zeitpunkt" heißt in diesem Fall "sofort", weil es üblicherweise bei einer Kündigung eines Girokontos durch den Kunden keine Kündigungsfrist gibt.

Diese Forderung hat die Bank ausgeführt.

Die Girocard ist Eigentum der Bank und darf von dieser nach Beendigung der Vertragsbeziehung auch eingezogen werden.

Den Abschlusskontoauszug sollte dir die Bank normalerweise unaufgefordert zuschicken.