Gilt mein Praktikum als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme?
Praktikum war Berufsbezogen, jedoch nicht zwingend von der dadurch nachfolgenden Ausbildung vorgeschrieben. Dem Antrag wurde nicht entsprochen, da es nicht zwingen vorgeschrieben war. Habe aber in der zeit auch Kindergeld bekommen, nur keine waisenrente. Nun kann man innerhalb von einem Monat widersprechen. Mit welcher Begründung wäre das möglich? Oder habe ich keine Chance? Mir gehen da fast 2500 Euro durch die Lappen. Widerspruch einlegen oder nicht?
Denn bei einer berufsvorbereitenden Bindungsmaßnahme gibt es laut rv waisenrente:https://www.google.de/search?q=waisenrente+berufsvorbereitende+maßnahme&oq=wai&aqs=chrome.0.69i59j69i60j69i57j69i59l2.1331j0j4&client=ms-android-huawei&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8
Für den Anspruch auf Waisenrente ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, dass eine Förderung der Agentur für Arbeit nach §§ 51 ff. SGB III erfolgt. Entscheidend ist, dass vom Inhalt her eine Berufsvorbereitung tatsächlich erfolgt.
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Das hatten wir doch vor 2 Tagen schon.
https://www.gutefrage.net/frage/deutsche-rentenversicherung-verklagen-sinnvoll#comment-195560435
Kläre das mit Hilfe eines Widerspruchs, ob deine Praktikum zwingend notwendig war oder nicht kann hier niemand beurteilen!
Bei "nicht zwingend" gibt es keine Zahlungen- fertig. Hier nochmal der Link dazu: