Gilt meine ADAC Plus Mitgliedschaft auch wenn ich mit meinem kollegen unterwegs bin und er dann eine Panne hat aber nicht beim ADAC ist? Kann ich dann anrufen?

5 Antworten

Anrufen kannst Du jedenfalls. Du meist ob eine Pannenhilfe in diesem Fall durch die ADAC-Mitgliedschaft gedeckt wäre?

Damit wirbst doch der ADAC andauernd, dass die nicht das Fahrzeug versichern sondern die Person. Als Mitglied ist es völlig egal mit wessem Fahrzeug man unterwegs ist, man selbst ist versichert.

Um da nun wirklich sicher zu sein Kosten betr des Fahrzeugs gedeckt zu haben müsstest allerdings natürlich Du gefahren sein (nicht dass die dann nur Dich abholen und Deinen Kollegen mit seinem Auto stehen lassen).

Woher ich das weiß:Hobby
Damit wirbst doch der ADAC andauernd, dass die nicht das Fahrzeug versichern sondern die Person.
...und er dann eine Panne hat aber nicht beim ADAC ist?

Jetzt widersprichst du dir aber selber: nicht das Fahrzeug ist versichert, sondern nur die Person, also nur er (als ADAC-Mitglied) ist als Beifahrer ist versichert!

@siola55

Ja, dieses ADAC-Mitglied befindet sich dann in einem Fahrzeug das eine Panne hat. Weil der auch davon betroffen ist greift die Versicherung!

Ich hab das sogar schon erlebt dass zu einer Panne einer im Morgenmantel dabei stand der Mitglied war und sich meldete als nach dem ADAC-Mitglied gefragt wurde der da die Panne hat. Alles Klar, wurde vom ADAC anstandslos übernommen.

ADAC Mitgliedschaften sind in erster Linie personengebunden, dass heißt das Mitglied ist mit jedem Fahrzeug abgesichert, welches es zum Schadenszeitpunkt geführt hat(solange sich dieses innerhalb der versicherten Maße befindet). Wer Fahrzeughalter ist, ist erstmal egal.

Sonderfall ist hier ein vor Ort anwesender Fahrzeughalter welcher selber kein Mitglied ist. Der ADAC spricht in seinen Mitgliedschaftsbedingungen vom alleinverantwortlichen führen des Fahrzeuges. Das alleinverantwortliche führen eines Fahrzeuges ist nach Auffassung des ADAC bei Anwesenheit des Fahrzeughalters nicht möglich, es sei denn der Fahrzeughalter ist offensichtlich nicht in der Lage sein Fahrzeug zu führen (bspw. gebrochenes Bein).

In der Praxis kommt kommt es oftmals darauf an wie genau die ADAC Mitarbeiter und Vertragspartner am Pannenort hinschauen (wollen). Oftmals rutschts durch, aber auch Diskussionen vor Ort sind bei geschilderter Konstellation sind keine Seltenheit. Die ADAC Mitgliedschaft erstreckt sich definitiv nicht auf den fahrzeugführenden Fahrzeughalter, wenn das ADAC Mitglied nur Beifahrer ist.

Wer ist der Halter des Fahrzeugs.?

Wenn du der halter bist und mit in deinem Fahrzeug fährst ist der fall gedeckt und es kann ganz normal geleistet werden.

SItzt ihr beide in einem fremden Fahrzeug,könnt ihr keinerlei Leistungen bekommen.

Fährst du als mitglied ein fremdes fahrzeug, ist dieser wiederrum komplett geschützt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Plus-Mitgliedschaft gilt eindeutig nur für dich (Partner u. Kinder kosten extra):

Bild zum Beitrag

 - (Auto, Auto und Motorrad, ADAC)

Frage gelesen?

@machhehniker

Ja klar doch - bei Pannen- und Unfallhilfe gilt laut ADAC:

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall und brauchen Hilfe an Ort und Stelle.

@siola55

Aber DEIN Fahrzeug ist in diesem Fall das Fahrzeug mit dem du unterwegs bist...

@T3Fahrer

Nein - stimmt leider nicht: das Fahrzeug gehört doch dem Fahrer und er (ADAC-Mitglied) ist nur Beifahrer oder besser Mitfahrer im fremden Fahrzeug!

@siola55

Ich will mich ja nicht mit dir streiten, aber frag ruhig noch mal beim ADAC nach. Ich habe diese Fragestellung halt explizit dort mal erörtert, da ich das für mich wissen musste. Darüber hinaus bin ich auch selbst schon als Mitfahrer in einem Pannenfahrzeug vom ADAC versorgt worden vor einigen Jahren, letztenendes fragt doch kein Mensch, wer am kaputten Fahrzeug letztlich am Steuer saß, als es den Geist aufgab. Da geht es drum, dass einer der Insassen die Mitgliedskarte mit der Mitgliedsnummer dabei hat.

Wenn du im Pkw mitfährst, gilt sie auch dann! Also nicht nur für dein Auto.

T3Fahrer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ohiu

Es ist nur die Person (ADAC-Mitglied) versichert!

@siola55

Genau! Aber wenn diese eine, versicherte Person zum Beispiel bei einem Kollegen im Auto mitfährt und das Auto hat eine Panne, wird das Fahrzeug trotzdem versorgt!

@T3Fahrer

Eben nicht - schon Partner und Kinder benötigen eine eigene Absicherung!

@siola55

Das stimmt nicht! Exakt explizit diese Fragestellung habe ich beim ADAC erfragt. Wenn das Mitglied im Pannenfahrzeug mit unterwegs ist – egal ob Fahrer oder Beifahrer – wird das Fahrzeug versorgt! Es ist eben personen- und nicht fahrzeuggebunden und wenn das Mitglied mitfährt, ist das Fahrzeug abgesichert! Ganz sicher! Weil ich es wirklich ganz explizit erfragt habe, weil mich diese Konstellation interessiert hat.