Gilt man, wenn man sein Fahrrad schiebt, noch als Radfahrer oder Fußgänger?
4 Antworten
Fußgänger.
In der StVO ist auch ganz klar von "Fahrrad fahrenden Personen" und nicht von "Radfahrern" die Rede. :)
Qurious
13.06.2018, 21:43
Fragesteller
Dankeschön
Als Fußgänger.
"Klassisches" Beispiel: Wer auf einem Zebrastreifen die Straße mit dem Rad fahrend überquert, hat keinen Vorrang vor dem Straßenverkehr, wer sein Rad aber schiebt, hat Vorrang.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Als "Fahrrad" Es heißt mit dem Fahrrad fahren durch die Fußgängerzone ist verboten
als Beispiel Schieben gilt als Fußgänger.
Mit Gruß
Bley 1914
Man gilt als fußgänger