Gilt es als Dienstunfall, wenn man in der Arbeit von einer Biene gestochen wird?

13 Antworten

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Nein, als Dienstunfall zählt ein Unfall der unmittelbar mit der Arbeit zu tun hat..Seid Ihr Bienzüchter :-D~

ähm ich bin nicht sicher, ob man einen Stich von einer Biene als Unfall bezeichnet. Aber wenn ja, ist es durchaus ein Dienstunfall. Als Dienstunfall zählt jeder Unfall im Dienst so wie der auf dem direkten Weg von zu Hause zur Dienststelle und zurück (unabhängig davon, ob es etwas mit der Arbeit zu tun hat)

Nein, als Dienstunfall zählt jeder Unfall der in unmittelbarem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit steht. Eine Biene hat in den meisten Fällen nichts mit der dienstlichen Tätigkeit zu tun (ausser man ist Imker, dann wärs natürlich ein Dienstunfall).

@AlexGay

genau, so habe ich das auch in Erinnerung

@eddali

bin mir mit meiner Antwort eigentlich auch ziemlich sicher!

Ja, ich denke auch, dass es nicht entscheidend ist, ob der Unfall was mit der Arbeit zu tun hatte, sondern ob man am Arbeitsplatz war als es passiert ist. Also müsste es schon als Arbeitsunfall gelten.

Bei uns ists so - wenn was auf der Arbeit passiert auf jeden fall melden, da wenn später irgendetwas passiert (zB ich schneide mich an einem papier und das wird zur blutvergiftung) alles aufgenommen wurde etc. warum genau weiss ich nicht

Melden ja um rauszufinden, ob es ein Arbeitsunfall ist. Heisst aber nicht, daß alles ein solcher Unfall ist. Die Biene hier ist jedenfalls keiner wenn man kein Imker ist.

Laut DGUV :

Auch ein Insektenstich kann ein Arbeitsunfall sein, sofern er sich nicht bei privater Unterbrechung der Arbeit ereignet hat. Maßgebend sind hier die Umstände des konkreten Einzelfalls. Der zuständige UV-Träger wird diese ermitteln und über das Vorliegen eines Arbeitsunfalls entscheiden