Gilt eine Risikolebensversicherung als Erbe?
Habe jetzt bereits gegoogelt und gesucht, aber leider nichts gefunden. Folgende Situation: Ehepaar. Der Ehemann stirbt. Er ist aus Zeiten vor der Ehe hochverschuldet. Diese Schulden würde also seine Ehefrau erben. Wie sieht es mit der Risikolebensversicherung aus? Gilt diese als Erbe? Sprich: wenn die Ehefrau das Erbe wegen der Schulden ablehnt, erhält sie dann auch die Risikolebensversicherung nicht? Oder gelten Risikolebensversicherungen nicht als Erbe, weil sie der Absicherung der Familie dienen? Vielen Dank.
7 Antworten

Hallo, habe doch etwas ergoogeln können, was dir weiterhelfen könnte, demnach geht die Risikoleben nicht in die Erbmasse, denn dem Bezugsberechtigten steht der Erlös aus der Risikoleben direkt zu.

Schau mal in den FAQ`s unter http://kuerzer.de/risikoleben

eine risikolv tritt nur bei einem todesfall in kraft und hat mit dem erbe nichts zu tun ,da sie ,meistens zweck o.personengebunden ist.

weisst Du das sicher?

Eine Risikolebensversicherung sammelt kein vererbbares Kapital, sondern wird beim Ableben des Versicherungsnehmers an die im Versicherungsschein genannte Person oder den/die Erben ausgezahlt.

das bedeuete also, dass sie nichts mit dem eigentlichen Erbe zu tun hat und auch ausgezahlt wird, wenn die Hinterbliebene das Erbe ablehnt?

Richtig: Die "begünstigte Person" ist im Versicherungsschein genannt. Und im Sterbefall (Versicherungsfall) erhält sie auch die Versicherungssumme.

risikolebensversicherungen werden meistens zuzr begleichung der schulden(hausbau)abgeschlossen,damit die familie abgesichert ist.also werden die schulden damit getilgt.

Zum Beispiel, ja. Hast Du eine Antwort auf meine Frage? Wie ich schrieb handelt es sich nicht um Schulden aus einem Hausbau, das das Paar zusammen gebaut hat, sondern um Schulden von VOR der Ehe, zu denen auch kein Gegenwert mehr besteht.

beim Tod des Ehepatrtners spielt es keine Rolle ob die Schulden vor oder während der Ehe enstanden sind. Es gibt dann nur Erbe oder abgelehntes Erebe und das gilt immer für alles! Und bei Selbstmord zahlt eine Lebensversicherung gar nicht. Bei Mord am Lebenspartner übrigens auch nicht

die werden die risikolebensversicherung zur tilgung der schulden heranziehen.das lässt sich kein gläubiger entgehen.wenn sie das erbe ablehnt,lehnt sie damit auch das geld der versicherung ab.ihr müsst mal ausrechnen,ob die auszahlung der versicherung vielleicht die schulden übersteigt.dann bekommt sie ja den rest,wenn sie das erbe annimmt.

leider falsch, siehe hilfreichste Antwort, trotzdem danke für die Mühe.

hallo,es ist so das die Lebendsversicherung nicht zur Erbmasse gehört. Denn der jenige der dadrin steht,ob Verwandschaft oder nicht, bekommt das Geld der Versicherung.da kann niemand anderes dran. Wir haben nämlich diesen Fall gehabt,deshalb kann ich dir mit 100 % Sicherheit sagen,das derjenige der drin steht das Geld bekommt und nicht die Gläubiger.

vielen Dank Dir. :-)
SUPER! Vielen, vielen Dank dafür!