Gilt eine frühere Zwischenprüfung, die dem Bachelor entsprach als Abschluss?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Ablegen einer Zwischenprüfung dürfte kaum mit einem heutigen Bachelor-Abschluss gleichzusetzen sein.

Das liegt zum einen daran, dass die Zwischenprüfung wahrscheinlich nach dem vierten Semester gelegen haben dürfte, also deutlich zeitiger als der heutige Bachelorabschluss und dementsprechen mit weniger ECTS verbunden.

Außerdem umfasste die Zwischenprüfung wahrscheinlich nicht das Anfertigen einer wissenschaftlichen Arbeit mit mehreren Monaten ausschließlicher Vorbereitungszeit, sondern "nur" das Ablegen einiger Klausuren oder mündlicher Prüfungen innerhalb des normalen Prüfungszeitraums.

Versteh mich nicht falsch, ich will die Zwischenprüfung keinesfalls abwerten oder vom Anspruch her kleinreden, aber sie war sowohl inhaltlich als auch formal nicht so umfangreich wie eine heutige Bachelorprüfung. Der Bachelor ist zudem ein vollwertiger, berufsbefähigender Hochschulabschluss. Diesen Status hat die Zwischenprüfung nie gehabt.

Beste Grüße!

mychrissie 
Fragesteller
 07.05.2018, 21:22

Das ist mir schon klar, ich habe auch niemals irgendwem gegenüber von einer Art "Abschluss" meines Germanistik-Studiums gesprochen. Mich hat eigentlich nur interessiert, ob es Einfluss auf meine Rentenhöhe haben könnte.

Soweit ich weiß, gab es eine bestimmte Zeitspanne nach der Umstellung der Studien- und Prüfungsordnungen auf das Bachelor-Mater-System, innerhalb derer man seine Scheine und Zwischenprüfungen anerkennen und auf das neue System übertragen lassen konnte, sodass man dann eventuell den Bachelor etc. zuerkannt bekam. Diese Frist ist meines Wissens nach allerdings schon viele Jahre abgelaufen. Im Zweifelsfall aber an der jeweiligen Uni nachfragen.

Die Anrechnungszeit für Schule und Studium/Ausbildung ist begrenzt. Schau mal, was in deinem Vers.-Verlauf steht und geh damit mal zur entsprechenden Stelle. Oder ruf an.

Rentenberechnung gibt es für eingezahlte Beiträge !

https://www.brutto-netto-rechner.info/rentenpunkte.php

latricolore, UserMod Light  07.05.2018, 19:53

Es zählt auch eine bestimmte Anzahl von Schul~ bzw. Ausbildungsjahren.
Die erhöhen die Rente zwar nicht, aber wichtig sind ja auch die Jahre, die Rentenanwartschaft - für die Rente für langjährig Versicherte z.B.

Kuestenflieger  07.05.2018, 19:56
@latricolore, UserMod Light

das war mal ! in den 60ern zählte die zeit ab dem 16 ten geburtstag . bei lehrlingen mit lehrbeginn . später wurde das sukzessive abgebaut . alles bei der DRV lesbar .

latricolore, UserMod Light  07.05.2018, 22:20
@Kuestenflieger

Deshalb schrieb ich ja von einer "bestimmten Anzahl".
Beim Rest steht dann "Höchstdauer überschritten" - oder so ähnlich.