Gilt ein Vorführwagen als Neu- oder Gebrauchtwagen?
Wir sollen in Wirtschaft/Recht so einen Fall bearbeiten, bei dem wir prüfen müssen, ob ein Sachmangel vorliegt und welche Ansprüche sich daraus evtl. für den Käufer ergeben. Und da ist es ja von Bedeutung, ob man bei dem Vorführwagen, der kein absoluter Neuwagen mehr ist, davon ausgehen muss, dass nicht alles super funktioniert. Ich will jetzt keine Fallösung, ich will nur wissen, ob man diesen Vorführwagen als Neu- oder Gebrauchtwagen ansieht. Danke schon mal jetzt, Alessandra.
4 Antworten
Ein Vorführwagen ist natürlich gebraucht. Unabhängig von den gefahrenen Kilometern. Der Erwerber ist immer Zweitbesitzer.
Häufig werden ja extra Tageszulassungen vorgenommen um das Rabattgesetz auszuhebeln.
Ein Vorführwagen ist und bleibt ein Vorführwagen und wird weder Neu- noch Gebrauchtwagen genannt
Sachmängelhaftung hat nun nichts mit dem Alter des Kaufgegenstandes, sondern dem Zustand, genauer den zugesicherten oder erwartbaren Eigenschaften, zu tun.
Als Neuwagen gilt ein nicht zugelasssenes Fahrzeug, selbst mit etwas älterem Baujahr.
Ein Vorführwagen hat mindesten Tageszulassung, ist also gebraucht.
Damit haften der Händler ebenso für sachmängelfreien Übergang, kann die Frist bei Gebrauchtgüterkauf allerdings begrenzen. Die Herstellergarantien gelten uneingeschränkt.
vorführwagen sind in der regel mit tageszulassung ausgestattet ... also EINDEUTIG keine neuwagen mehr ... wenn auch neuwertig!!! ...
die garantie übernimmt ein autohaus auch bei gebrauchten ... und der vorführwagen bringt eben den vorteil des günstigen preises UND der neuwertigkeit (so gut wie neu) ...