Gilt ein Vorführwagen als Neu- oder Gebrauchtwagen?

4 Antworten

Ein Vorführwagen ist natürlich gebraucht. Unabhängig von den gefahrenen Kilometern. Der Erwerber ist immer Zweitbesitzer.

Häufig werden ja extra Tageszulassungen vorgenommen um das Rabattgesetz auszuhebeln.

Ein Vorführwagen ist und bleibt ein Vorführwagen und wird weder Neu- noch Gebrauchtwagen genannt

Sachmängelhaftung hat nun nichts mit dem Alter des Kaufgegenstandes, sondern dem Zustand, genauer den zugesicherten oder erwartbaren Eigenschaften, zu tun.

Als Neuwagen gilt ein nicht zugelasssenes Fahrzeug, selbst mit etwas älterem Baujahr.

Ein Vorführwagen hat mindesten Tageszulassung, ist also gebraucht.

Damit haften der Händler ebenso für sachmängelfreien Übergang, kann die Frist bei Gebrauchtgüterkauf allerdings begrenzen. Die Herstellergarantien gelten uneingeschränkt.

vorführwagen sind in der regel mit tageszulassung ausgestattet ... also EINDEUTIG keine neuwagen mehr ... wenn auch neuwertig!!! ...

die garantie übernimmt ein autohaus auch bei gebrauchten ... und der vorführwagen bringt eben den vorteil des günstigen preises UND der neuwertigkeit (so gut wie neu) ...