Gilt ein Bußgeld wegen Schule schwänzen als Gerichtliche vorstrafe?

6 Antworten

Bei bußgeldbewehrt Taten handelt es sich um so genannte Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten. Deshalb ist man in solchen Fällen nicht vorbestraft. Hier kommt das Zivilrecht zur Anwendung und nicht das Strafrecht.

Man stelle sich vor, alle mit einem Bußgeld geandeten Verkehrsdelikte (Falschparken, Rasen, Bei Rot fahren und überhaupt alle Verkehrsrowdys) wären Straftaten. Die Deutschen wären ein vorbestraftes Volk. Straftäter wohin man schaut.

Gruß Matti

Ich wüsste nicht, dass Schüler Bußgeld fürs Schwänzen bezahlen. Die Rechnung geht offiziell an die Eltern. Was die als pädagogische Maßnahme mit dem Taschengeld machen, steht in keinem Register.

Vorbestraft ist man ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder Haft von mindestens 3 Monaten.

Die unentschuldigten Fehltage auf einem Bewerbungs- und/oder Abschlusszeugnis fallen da eher (negativ) auf.

Gruß S.

Vorbestraft kann man nur sein, wenn man rechtskräftig von einem gerichtlichen Strafprozess verurteilt wurde.

Zwangsgeld, Bußgeld und kostenpflichtige Verwarnungen können keine Vorstrafe auslösen.

Nein! Das Schuleschwänzen könnte aber im Zeugnis vermerkt sein. Das macht bei Bewerbungen natürlich einen sehr schlechten Eindruck.

Nein, das ist nur eine Ordnungswidrigkeit.