Gilt die im Rahmen meiner Ausbildung erworbene Fahrerfreigabe lebenslänglich und für jeden Arbeitgeber?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist Mal wieder so eine "Kirchturmdenken-Sache": läuft überall anders. Verpflichtend ist lediglich die jährliche Unterweisung in Themen der Paragraphen 35/38 StVO.

Bisher habe ich für drei unterschiedliche Dienststellen Rettungsdienst gefahren dieses Thema lief überall anders:

-kleine freiwillige Feuerwehr in NRW: Kontrolle des Führerscheins, ein paar Schichten mit meinem damaligen LRA, alles easy,

-jetziger Nebenjob, bei einer HiOrg in NRW: Kontrolle des vorhandenen Führerscheins durch den Vorgesetzten beim Kreuz: "hier ist die Karre, viel Erfolg, fahr nicht zu viele Macken rein". Bei der dortigen Feuerwehr hat sich dafür niemand interessiert, die Organisation liegt komplett in dem Händen des DRK OVs bei dem ich den Nebenjob habe,

-Hauptjob bei großer BF in NRW: hier muss ausschließlich jeder, der unsere Fahrzeuge fahren will, ob eigener Mitarbeiter oder Mitarbeiter externer Dienstleister (private Leistungserbringer) eine Fahrerabnahme durch die Fahrlehrer der Feuerwehr machen, mit Einweisung in Dokumentation, Verhalten bei Unfällen, wo sind welche Wachen, etc.

Sowas ist überall soooooo verschieden... Da kannst du dich leider auf nichts verlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 ist für den Einsatz in der Notfallrettung mittlerweile obligatorisch, da moderne Rettungswagen über 3.500 Kg zulässige Gesamtmasse aufweisen und die Fahrerlaubnis der Klasse B daher zum Fahren nicht mehr ausreichend ist. Manche Rettungsdienste verlangen zusätzlich eine intern geregelte Fahrerschulung.

Gilt das lebenslang und für jeden Arbeitgeber?:

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 gilt bei jedem Arbeitgeber und auch im privaten Umfeld, beispielsweise bei einem Umzug. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) schreibt vor, dass man alle fünf Jahre an einer ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung teilnehmen muss, ebenso vor der Erteilung. Mit den Bescheinigungen über diese Untersuchung, muss man dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C1 beantragen. Sollte man aus irgendwelchen Gründen die Untersuchung nicht bestehen, so verliert man die Klasse C1. Eine Fahrerlaubnisprüfung muss allerdings nur einmalig abgelegt und bestanden werden.

Mfg

Leon977 
Fragesteller
 23.01.2022, 18:07

danke erstmal für die Rückantwort! ;)

Gilt das lebenslang und für jeden Arbeitgeber?:

damit war die Fahrerschulung gemeint, also ob diese praktisch zwingend erforderlich ist, um auf so einem Auto sitzen zu dürfen. aber soweit ich das jetzt aus allen Antworten rauslesen konnte, kocht da jeder AG so sein eigenes Süppchen^^ Finde ich tatsächlich jedoch sehr bedenklich, grad junge Kollegen ohne (Fahr-, berufs-)Erfahrung und entsprechende Einweisung/Freigabe auf so ein Auto zu lassen. Klar, idR im Beisein eines erfahrenen Kollegens, ich mein ja nur…

Rollerfreake  23.01.2022, 18:22
@Leon977

Rechtlich zwingend erforderlich ist ausschließlich die entsprechende Fahrerlaubnisklasse, also für RTW die Klasse C1. Eine Fahrerschulung ist vom Gesetzgeber her nicht vorgeschrieben, soetwas wie einen "Blaulichtführerschein" gibt es im deutschen Fahrerlaubnisrecht nämlich nicht. Hier kocht dann tatsächlich jeder Rettungsdienst seine eigene Suppe. Manche wollen ausschließlich die Klasse C1 als formal rechtliche Voraussetzung und Andere verlangen zusätzlich eine intern geregelte Fahrerschulung, die sie selber ausgestalten. In der Regel ist das ein Dienst unter Begleitung eines erfahrenen Einsatzfahrers umd ggf. zusätzlich noch Rangier- und Einparkübungen. Mfg

Hi,

Gilt die im Rahmen meiner Ausbildung erworbene Fahrerfreigabe lebenslänglich und für jeden Arbeitgeber?

Es handelt sich hierbei um rein organisationsinterne Regelungen - eine allgemein gültige Vorgabe hierfür existiert nicht, über die Grenzen der jeweiligen Gliederung hinaus erfolgt grundsätzlich keine Anerkennung.

Eine "Fahrerfreigabe" hat schlichtweg keine gesetzliche Grundlage, dementsprechend wird das von Organisation zu Organisation und sogar von Gliederung zu Gliederung vollkommen unterschiedlich gehandhabt.

Zwischen "(fast) nichts" und "mehrjährige Fahrerfahrung, regelmäßige Unterweisungen und Fahrsicherheitstrainings und interne Prüfungen" als Voraussetzungen gibt es alles gleichermaßen.

Lediglich die Unterweisung in die Sonder- und Wegerechte nach §§ 35, 38 StVO erfolgt praktisch flächendeckend - allerdings nur unter der Prämisse, ein Organisationsverschulden auszuschließen.

Und kocht da jeder AG so sein eigenes Süppchen bsw ist diese für den Einsatz auf einem BOS-Fahrzeug obligatorisch?

Obligatorisch ist eine Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug. Das war's. Interne Schulungen sind aus verkehrsrechtlicher Sicht schlichtweg irrelevant.

LG

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Das betrifft nur dich und deinen Arbeitgeber, ob du eine bestimmte Freigabe brauchst dass du fahren darfst oder ob bei euch einfach jeder fahren darf.

Und bei anderen Arbeitgebern ist es wieder anders.

Und selbstverständlich kann dein Arbeitgeber auch sagen "ich möchte, dass du jetzt nicht mehr fährst" und dir die unternehmensinterne "Freigabe" entziehen, wenn er z.B. meint dass dein Fahrstil zu riskant ist.