Gilt DDR-Mietvertrag uneingeschrenkt weiter für den der in der AWG-Wohnung Wohnug verbleibt.?

2 Antworten

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Sie soll zum Mieterschutzbund. Kann ich nur empfehlen!

Normalerweise gelten die alten DDR-Mietverträge weiter. Ich weiß nur nicht, wie es bei Genossenschaften aussieht, da man hier ja quasi nicht Mieter, sondern Mitglied ist. Der alte Vertrag müsste jedoch auch für die Frau gelten, da sie durch Übertragung der Genossenschaftsanteile in den Vertrag eintritt.

Sie sollte keinesfalls vorschnell unterschreiben, sondern sich zunächst beraten lassen (z. B. beim Mieterverein).