Gilt das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch für Schulen?

7 Antworten

Die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten. Wir brauchen das hier überhaupt nicht zu diskutieren, ob du nach dem AGG diskriminiert wurdest oder nicht.

Die Schule hat eine sogenannte Ordnungsmaßnahme verhängt. Diese stellen immer einen Verwaltungsakt dar gegen den man Widerspruch einlegen kann. Dafür braucht man nicht einmal einen Anwalt, der kann aber dabei eine große Hilfe sein.

Falls dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, entscheidet die übergeordnete Behörde. Du bekommst dann einen Widerspruchsbescheid. Gegen den kannst du dann vor dem Verwaltungsgericht klagen, falls er negativ ausfallen sollte. Ich glaube, vor dem VG gibt es Anwaltszwang.

Grundsätzlich werde ich deine Chancen, damit Erfolg zu haben, hier nicht einschätzen.

Auf jeden Fall hast du keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das ist nämlich immer eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Die Schule muss Gründe dafür vorgelegt haben, das du von der Schulpflicht befreit wirst...und zwar erhebliche.

Grundsätzlich ist das natürlich nicht erlaubt und du müsstest mit einem Anwalt dagegen vorgehen...aber wenn die Gründe so extrem sind, das du andere Schüler gefährdest und/oder vom Schulalltag fernhälst aufgrund deines Verhaltens, dann wird man das gegeneinander abwägen.

So einfach macht das Schulamt das nicht...

Ich gefährde andere Schüler (laut Rektor Herrn S.) dadurch, dass ich "Hey Süßer" oder ähnliche Dinge (selten auch was versautes) auf dem Pausenhof zu meinen Mitschülern sage.

Ich mach mich auch nicht sehr viel mehr an Jungs ran, wie es die Mädchen machen...


Doch, macht es!
Obwohl... Ich weiß natürlich nicht, was der Rektor denen erzählt hat...

@55555555555555

Ich gehe davon aus, das du homosexuell bist. Das ist erstmal kein Grund dich vom Unterricht auszuschließen.

Du musst aber davon ausgehen, das ein Großteil deiner männlichen Mitschüler sexuell anders orientiert ist. Ich kann mir schon vorstellen, das es dann durch dein offensives Verhalten Probleme gibt, es wird Jungs geben, die sich von dir sexuell belästigt gefühlt haben...sehr viele erwachsene Männer haben damit ein Problem, das wird bei pubertierenden Jungs noch ganz andere Auswüchse annehmen.

Wenn Mädchen das machen ist das für heterosexuelle Jungen ein Kompliment, wenn du das machst nicht.

Wurden mit dir von Lehrerseite keine Gespräche darüber geführt ?

Dein Direx wird wahrscheinlich was in die Richtung sexuelle Belästigung/Nötigung gesagt haben...aber im Endeffekt war es das auch, zumindest für die, die es nicht wollten.

Vielleicht solltest du etwas weniger offensiv sein...

@BellaBoo

Du sagst es.

"sexuell belästigt gefühlt "

So, wenn ich mich jetzt aber beschweren würde, dass die Mädls mir Komplimente nachrufen ("Hey Hübscher"), dann würde man mich bloß auslachen. Die Mädls würden nicht der Schule verwiesen werden.

Ich hab ein Recht auf Entfaltung meiner Persönlichkeit (§§ 2 GG, 1 AGG), ich darf also Komplimente machen, wem ich will und anflirten wen ich will, ob das nun ne 80jährige Frau oder ein 15jähriger Junge ist, ist egal!

@55555555555555

was soll ich sonst machen? "Hey darf ich dich anflirten?" - "Hey, macht es dir was aus, wenn ich dir Komplimente mach?"

Ich bin Autist, aber so wenig Gefühle hab ich dann auch wieder nicht!

@55555555555555

Moin.

Lies Art. 2 GG mal vollständig durch. Dieser gilt nicht nur für Dich sondern auch für jeden Deiner Mitschüler. Und er enthält eine Klausel:

... soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...

Genau das tust Du aber mit Deinem Verhalten. Und ob Du das nun bei einer 80-jährigen Frau oder einen 15-jährigen Jungen tust, ist in der Tat egal.

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ASRvw de André

@verreisterNutzer

Sorry wusste nicht, dass es illegal ist, zu versuchen mit jemand zu flirten, wenn diese Person nicht mit flirten möchte.

Auch wusste ich nicht, dass es illegal ist, jemanden Komplimente zu machen, wenn diese Person nicht darauf gefasst ist oder von dieser Person keine Komplimente empfangen möchte.

Dennoch ware es schon, wenn du mir die Paragraphen zu eben genannten Abschnitte nennen könntest.

@55555555555555

Du wirst als homosexueller Mann immer auf Probleme stossen, wenn du einfach relativ wahllos Männer anflirtest. Dir sollte doch ansatzweise zumindest klar sein, das damit immer noch sehr viele Menschen Probleme haben. Ich kenne genug Männer, die an sich keine Probleme mit Schwulen haben, wenn sie aber angegraben werden sogar handgreiflich werden würden. Für sie ist es eine Ehrverletzung, das sie von dem Schwulen als schwul angesehen werden. Wie sagte mein Mann gerade...einmal sag ich das dem Kerl freundlich, wenn er es dann nicht rafft, dann lernt er meine unfreundliche Seite kennen.

Und natürlich kannst du deine Persönlichkeit frei entfalten, aber nicht auf Kosten anderer. Ich glaube nicht, das es hier nur um ein paar harmlose Komplimente und ein bisschen Flirterei geht. Ausserdem wirst du deswegen vorher auch schon Verwarnungen bekommen haben.

Es ist auch nicht illegal, zu flirten, aber wenn diese Person sich durch dein Verhalten sexuell belästigt fühlt, dann kann sie das auch sagen und sich dagegen wehren. Sie hat nämlich auch ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Kann es sein, das du Probleme hast bei anderen zu erkennen, wenn du an ihre Grenzen stösst ?

Wir hatten an meiner Schule 1 Lesbe, 3 Schwule und sogar einen Transsexuellen. (Helena kam erst im 6.Schuljahr von einer anderen Schule zu uns...im 9. haben wir erfahren, das sie eigentlich ein Junge ist.) Solche Probleme hatten wir nie..das es trotzdem nicht vollkommen unproblematisch war ist klar. Aber solche Auswüchse hat das nie angenommen...und das ist jetzt 20 Jahre her, toleranter war es damals sicher nicht.

Im Endeffekt...klar kannst du dich weiter so verhalten, wenn du meinst du brauchst das, du wirst damit aber immer Probleme haben. Du kannst so weiterflirten, musst dann aber mit den Konsequenzen leben...ich würde mir an deiner Stelle mal überlegen, warum du so offensiv heterosexuelle Männer anflirtest...Geltungsbedürfnis, suchst Aufmerksamkeit, und da mal mit einem guten Psychologen ansetzen, sonst wirst immer Schwierigkeiten haben.

@BellaBoo

Ja ich stoße öfters mal auf Probleme - insbesondere auf Grenzen :) Wenn ich bei jemand an seine Grenze stoße, dann merk ich das recht schnell ...

Im Großen und Ganzen waren es einfache Anmachsprüche ohne sexuellem Inhalt. Einmal hab ich von der Schulpsycho ne Verwarnung bekommen - ABER für etwas was ich an der Bushaltestelle VOR der Schule gemacht hab, hat die Schule also nicht zu interessieren.

Aussehen wie ein Mädchen aber mit Vagina UND Penis wäre geil :) 

Ich mach ja nicht absichtlich "offensiv heterosexuelle Männer" (mal abgesehen davon, dass es Teenager sind und keine Männer) an, sonder einfach Jungs, die dann blöderweise sagen, dass sie nicht schwul sind.


Ich bin bei der Feuerwehr, da ist das Geile ja: Wir sind etwa 10 Leute bei der Jugend, ich bin schwul, jemand anderes der fast so heißt wie ich ist bi und ein anderer Junge, den ich seit dem Kindergarten kenne und der mein Nachbar ist, ist ebenfalls bi.

Jetzt bin 17 und das sind so ziemlich die ersten beiden die ich persönlich kenn, die schwul oder bi sind.

Jetzt ist nur das Problem: Der eine will nicht mehr mit mir und der andere ist hässlich und will mit mir ...

@55555555555555

ABER für etwas was ich an der Bushaltestelle VOR der Schule gemacht hab, hat die Schule also nicht zu interessieren.

Denkfehler...
Ordnungsmaßnahmen können auch bei pflichtverletzendem Fehlverhalten ... außerhalb des Schulgeländes verhängt werden, wenn ein direkter Zusammenhang zum Schulverhältnis besteht, insbesondere wenn das Fehlverhalten unmittelbar in den schulischen Bereich hineinwirkt. Das ist der Fall, wenn das Zusammenleben der am Schulleben Beteiligten durch das Fehlverhalten gestört oder gefährdet wird..."
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 20. Oktober 2010, 2 K 2662/08)

Jetzt ist nur das Problem: Der eine will nicht mehr mit mir und der andere ist hässlich und will mit mir ...
Und wie würdest du das finden, wenn er dich weiterangräbt, du aber nicht willst ?

Und gerade bei pubertierenden Jungs ist es doch noch viel extremer, als bei erwachsenen Männern. Sie sind sich oft selbst noch nicht sicher in ihrer Sexualität, überschiessende Hormone...und wenn du sie dann vor anderen angräbst...du also suggerierst, das du als schwuler Junge glaubst, das er schwul sein könnte...dann ist das für viele ein Angriff und unangenehm, sogar ehrverletzend und peinlich. Je nachdem wie dämlich die anderen Jungen sind, werden sie ihn damit aufziehen und sich darüber lustig machen. Wenn du von einem Mädel angegraben wirst, dann hat das für dich nicht diese Konsequenzen.

Du kannst schwul sein...aber du solltest dir echt überlegen, ob du das immer und dauernd so zeigen musst. In einem Job wirst du damit nämlich auch auf extreme Probleme stossen. Man muss seine Sexualität nicht anderen dauernd unter die Nase reiben...versuch einfach als Mensch wahrgenommen zu werden, nicht als Homosexueller...deine Sexualität sollte nicht dein Leben bestimmen, sondern einfach nur ein Teil davon sein.

Moin.

Auf das AGG, dessen Inhalt den Art. 2 GG präzisiert, kann sich nur berufen, wer schuldlos aus einem der in §1 AGG genannten Gründe benachteiligt wird.

Schuldlos heißt, bezogen auf zum Beispiel Homosexualität: Der Benachteiligte wird ausschließlich aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt und nicht aufgrund dessen, dass er, mit der Art und Weise wie er sie lebt, gegen anderen Gesetze verstößt oder andere Personen in deren sexueller Identität beeinträchtigt.

Wer sich also einfach auf den Schulhof stellt und der versammelten Schüler- und Lehrschaft sagt: Ich bin schwul. Der kann sich im Falle einer Benachteiligung auf das AGG berufen.

Wer sich darüber hinaus aber auf dem Schulhof Gesetz- und / oder Sittenwidrig verhält, dem steht die Berufung auf das AGG nicht zu. Siehe Art. 2 GG, Satz 1

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt
.

Auf den von Dir in Deinem Kommentar beschriebenen Sachverhalt bezogen heißt das: Wenn andere Mitschüler sich durch Dich belästigt und in ihrer sexuellen Identität beeinträchtigt sehen, verfällt dadurch Dein Recht, Dich auf das AGG bzw. Art. 2 GG zu berufen. Denn damit hast Du, entsprechend der Klausel in Art. 2 GG die rechte anderer an den gleichen Gesetzen verletzt.

Die anderen haben aus AGG und Art. 2 GG die gleichen Rechte, die Du hier exklusiv für Dich beanspruchen willst. Sie müssen auf der Grundlage der gleichen Gesetze Deine Anmachversuche nicht erdulden. Die sexuelle Identität im AGG schützt nicht nur die Homo- sondern in gleißem Maße auch die Heterosexuellen.

Aufgrund der Handlungen die Du beschreibst, kannst Du Dich weder auf AGG noch Art. 2 GG berufen und auch kein Schmerzensgeld beantragen. Somit ist dann auch das Schulamt Dir gegenüber im Recht.

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ASRvw de André

Bis zum letztens Absatz war ich relativ zufrieden.

Das kann aber nicht sein, was du da schreibst.

Junge macht Mädchen an oder Mädchen macht Junge an: Völlig "normal" da sagt dann auch keiner was dagegen.

Mädchen mach mich an, was ich nicht möchte: Man lacht mich aus, wenn ich das jemanden (inbesondere der Schulleitung erzähle).

Ich mach Jungen an: ILLEGAL

Oder wie darf ich das verstehen? Soll ich die Jungs davor FRAGEN, ob ich sie anmachen darf oder ist das dann auch schon gegen das Gesetz?

@55555555555555

Moin.

Welchen Geschlechts bist denn Du? Welchen Geschlechts, wohlgemerkt, nicht welcher sexuellen Orientierung? Ich vermute Eier-Außenträger, also männlich, oder analog zu Deinen Begriffen Junge.

Wie Du selbst schreibst:

Junge macht Mädchen an oder Mädchen macht Junge an: Völlig "normal" da sagt dann auch keiner was dagegen.

Der Punkt ist: Dein Geschlecht kann man Dir ansehen. Deine sexuelle Oriertierung nicht.

Wenn Du also verhindern möchtest, weil Du Dich in Deiner sexuellen Orientierung beeinträchtigt siehst, dass Mädchen Dich anmachen, obwohl Du rein äußerlich genau ihr Zielgeschlecht bist, musst Du Dir ein Schild um den Hals hängen: Ich bin schwul.

Es ist genauso, wie es in vielerlei anderem Zusammenhang gerne gesagt wird: Man kann Dir nur vor den Kopf schauen, nicht hinein.

Ein Mädchen, dass Dich und Deine Geschichte noch nicht kennt, sieht einen attraktiven Jungen. Dass dieser attraktive Junge, voll schwul ist, von Mädchen nicht nur nichts wissen will, sondern sich durch diese sogar in seiner sexuellen Orientierung beeinträchtigt sieht, kann sie nicht wissen, weil es Dir nicht anzusehen ist.

Sie macht nur einen Jungen an und das ist, wie Du selbst korrekt schreibst: Völlig normal und rechtlich legitim.

Erst, Wenn Du ihr eindeutig zu verstehen gibst, dass Du sexuell anders orientiert bist und Dich durch ihre Anmachversuche belästigt fühlst - sie es nun also definitiv weiß - und sie ihre Anmachversuche dennoch fortsetzt, ist das eindeutig etwas, dass nach AGG schutzwürdig ist.

Was aber das "definitive wissen" angeht, reicht es nicht, dass Deine sexuelle Orientierung an der Schule als allgemein bekannt gilt. Du musst es jedem einzelnen Mädchen eindeutig gesagt haben, oder es eben sonstwie für jede auf Anhieb unmissverständlich erkennbar machen (Schild).

Was nun Dein Kernproblem, die Schulpflicht, angeht: Unter der Voraussetzung, dass Du diesen ganzen Sachverhalt nun verinnerlicht hast und Dein Verhalten anderen gegenüber künftig anpasst, will sagen, Du aufhörst, in der Schule das gleiche Geschlecht anzumachen und Du entsprechend tolerant gegenüber Anmachversuchen des anderes Geschlechts bist - zumindest solange, bis Du dem jeweiligen Mädchen persönlich mitgeteilt hast, dass Du das nicht magst, kannst Du beim zuständigen Schulamt die Aufhebung der Aussetzung Deiner Schulpflicht beantragen.

Das Schulamt hat in diesem Fall die Pflicht, Deinen Antrag zu prüfen und Dich zumindest auf Probe wieder zu Schule gehen zu lassen - vermutlich zu einer anderen als bisher. Und dann liegt es einzig und allein an Deinem zukünftigen Verhalten, was Du daraus machst.

Ich denke, während Deiner schulpflichtigen Jahre und mit Blick auf Deine schulische und beruflich Zukunft, wird Dir die Schule wichtiger sein, als das finden sexueller Kontakte in Deiner Schule. Somit solltest Du die Probe dann auch bestehen.

Freunde gleichgeschlechtlicher, sexueller Orientierung muss man nicht zwangsläufig in der Schule suchen, auch wenn man da jemanden besonders attraktiv findet. Da gibt es andere Möglichkeiten. Internet, Vereine, öffentliche Veranstaltungen, etc. Genug Alternativen für Dich, um in der Schule entsprechend Rücksicht zu nehmen und damit gut durch die Schulzeit zu kommen.

Und wenn Du andere Fragen zum Thema hast, kannst Du diese hier selbstverständlich stellen, sofern deren Inhalt und Formulierung den Richtlinien dieser Community entsprechen. Und Du kannst sie mir auch gern direkt per PN stellen, wenn Du magst.

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ASRvw de André

@verreisterNutzer

haha Ja, ich trag meine Eier außen =D

Ein Schild umhängen brauch ich ihm Umkreis von 10 km von mir zuhause nicht... Obwohl ich mir schon mal dachte ein "I love Boys" Shirt zu kaufen.
Interessanterweise interessieren sich die Mädls umso mehr für mich, seit sie wissen, dass ich schwul bin, kp wieso ist aber so.

Dann sollten sich die anderen Jungs aber auch Schilder umhängen mit "Ich bin homophob".

Wenn ein Junge einen Jungen oder ein Mädchen ein Mädchen anmacht, dann ist das aber auch "Völlig normal und rechtlich legitim".

Sexuelle Kontakte kann ich in DER Schule sowieso vergessen... Ein einiziges Mal ist es was geworden, aber bei de Rest hab ich NULL Chancen...

VIELEN DANK

@55555555555555

Moin.

Was die Mädels angeht, die nun auf Dich fliegen, könnte ich mir vorstellen, dass sie in Dir den perfekten Freund (im Sinne von bester Kumpel) sehen. Eine Möglichkeit, mit dem männlichen Geschlecht befreundet zu sein, ohne das derjeniger bei jeder Gelegenheit mit ihnen in die Kiste springen will.

Betreffs der Jungs: Die müssen ja gar nicht homophob sein und deswegen ein Schild tragen. Die sind in erster Linie hetero. Und hier gilt auch der Spruch: Der Ton macht die Musik. Vielleicht bist Du ihnen einfach zu aggressiv. Ich könnte mir vorstellen, dass viele davon kein prinzipielles Problem damit hätten, Dich zum Freund zu haben und Deine Homosexualität zu akzeptieren, unter der Voraussetzung, dass Du ihre Heterosexualität respektiert.

Mit vielen könntest Du wohl befreundet sein, wenn die Sexualität in dieser Freundschaft keine Rolle spielt. Ich denke nicht, dass sie alle homophob sind. Aber ich denke, dass sie Angst davor haben, vor ihren heterosexuellen Freundinnen und Freunden als homo dazustehen und sich deshalb von Dir und Deiner wohl recht aggressiven Art belästigt fühlen.

Was sexuelle Kontakte in der Schule angeht, solltest Du das generell bleiben lassen. Bedenke, wenn es nicht funktioniert und die Beziehung in die Brüche geht, läuft man sich trotzdem noch jeden Tag über den Weg.

Besser wäre, dass Du Dich nach solchen in den Nachbarorten unmschaust. Da kann man sich dann wenigstens aus dem Weg gehen, wenn nicht funktioniert.

Es freut mich, dass ich Dir helfen konnte. Und wie bereits gesagt: Solange Du Dich hier an die Richtlinien für Fragen hältst, kannst Du hier jederzeit Deine Fragen stellen. Doch am Besten machst Du Dir dafür noch mal einen neuen Account. Dein aktueller Username ist nicht zu prickelnd. Schreib Deine Gesinnung in Dein Profil, dann weiß auch hier gleich jeder, woran er ist und Du vermeidest Missverständnisse.

Und wie ebenfalls schon gesagt, kannst Du mir auch jederzeit einfach eine private Nachricht schreiben, wenn Du Fragen hast, die Du der Richtlinien wegen nicht öffentlich stellen kannst oder Du einfach mal Reden willst.

BTW: Ich trage meine sexuelle Orientierung nicht ganz so aggressiv zur Schau und hab sie folglich nicht explizit in meinem Profil stehen, aber ich bin bi und kenne von daher die Aspekte und Probleme beider Lager, sowohl hetero als auch homo.

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ASRvw de André

denke schon weil es ein Bundesrecht ist, steht über Landesrecht (Schulgesetze)

Normenhierarchie

Ja denke ich auch.

Aber wie kann ich dagegen vorgehen?

Natuerlich sonst wuerde man die Gesetze ja nicht einfuehren oder?

Und was, wenn sich a) die Schule nicht dran hält und b) das Schulamt sogar noch eine Befreiung von der Schulpflicht ausspricht, was sie gar nicht können, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind ?

@55555555555555

Selbstverständlich kann das Schulamt das.

Du hast mit Deinem Verhalten die Rechte vieler anderer am gleichen Gesetz beeinträchtigt. Und Dein Verhalten und vor allem Deine Uneinsichtigkeit (die durch Deine mehr als starrsinnigen Kommentare hier mehr als bestätigt wird) lässt einzig den Schluss zu, dass Du diese Beeinträchtigung Dritter auch an anderen Schulen fortsetzen wirst.

Das Schulamt hat das Recht und auch die Pflicht, die anderen vor Deinem rechtswidrigen Verhalten zu schützen. Und da dies auf keiner Schule möglich ist, bleibt dem Schulamt nur, Deine Schulpflicht auszusetzen.

Aber wie schon gesagt: Du kannst gerne dagegen klagen. Gehe zum Anwalt und lasse durch diesen eine zivilrechtliche Klage gegen das Schulamt beim zuständigen Gericht einreichen.

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ASRvw de André

@verreisterNutzer

André,

Nein kann es nicht. Ich hab gerade den Paragraphen nicht zur Hand, aber es gibt ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, dass man jemand das Recht auf Bildung nehmen kann, von denen keine einzige erfüllt wurde.

a) -> Anzeige b) -> unwahrscheinlich

@Cansonbro

Unwahrscheinlich, dass gegen das Schulamt ermittelt wird? Oder was meinst du?