Gilt buntes farbwechselndes Partylicht mit ca 70% Blauanteil am Auto als Blaulicht und ist deshalb nicht erlaubt?

5 Antworten

Dafür ist die Farbe völlig egal, das ist generell nicht erlaubt. Da kannst du froh sein, dass er es dir nur untersagt hat.

Da liegst du falsch. Es geht um eine autokorso-demo, da wäre das fetteste Partylicht auf meinem Dach ok gewesen, es geht rein um die Farbe blau!

@Nuehm154

Nein. Das wird vielleicht geduldet, aber Autokorsos an sich sind schon rechtlich in einer Grauzone. Solange die nicht auf einem geschlossenen Gelände stattfindet gilt alles was in der StVO und ähnlichen Vorschriften steht und dazu gehört eben, welches Licht erlaubt ist. Die Polizei hat andere "Partylichter" vielleicht geduldet, aber das muss sie nicht. Und da es keine Gleichheit im Unrecht gibt, kann sie dir deins eben untersagen.

@HansImGlueck178

Nein da liegst du falsch, der Autokorso ist angemeldet, genehmigt und wird von ca 40 Polizeibeamten begleitet und findet jede Woche statt. Lichter auf und im Auto sind gestattet, sie dürfen nur nicht gelb oder blau sein

Wenn es nur den Innenraum ausleutet ist es egal es darf aber nicht nach außen scheinen. Da ist jede Art von beleutung verboten.

Bei einer autokorso-Demo nicht, da wäre das Licht nämlich ok gewesen laut Polizist wenn kein blau drinnen gewesen wäre...

@Nuehm154

Dann schreib doch solche Infos in die Frage. Woher sollen wir wissen das du das für eine Demo gebraucht hättest.

Aber wenn die Polizei sagt das geht nicht dann ist das so

Ich kann dir gleich sagen warum ich das nicht gemacht hab: weil den Leuten hier dann sofort klar ist dass ich zu den corona-Maßnahmen-Kritikern gehöre. Und ich hatte keine Lust online so angehated zu werden, ich hab das bereits genug miterlebt. Aber ich seheein dass die Infos wichtig war, dachte es reicht autokorso zu schreiben weil ich dachte dass das kein großer unterschied macht ob das für eine Demo gilt oder für ein WM spiel...

An einem im Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeug hat überhaupt kein Licht etwas zu Suchen, das keine Freigabe lt seiner oder der allgemeiner Betriebserlaubnis des Fahrzeugs hat

Leuts es geht um eine autokorso-demo, da gibts andere Regeln. Das Licht wäre okay gewesen wenn kein blau drin gewesen wäre

@Nuehm154

naja, wenn du die Antwort doch zu kennen glaubst, warum stellst du dann überhaupt die Frage?

Allgemein Verboten. Egal welche Farbe.

Neeeeeinbei einer autokorso Demo nicht

@Nuehm154

Der Polizist scheint das anders zu sehen...

@Vampire321

nein da liegst du falsch, es werden Lichter, Musikboxen und Megafone erlaubt. Nur blaue und gelbe lichter nicht, da die der Feuerwehr, Polizei und Rettungskräften vorbehalten sind

@Nuehm154

Wenn du davon doch so überzeugt bist, warum stellst du dann hier die Frage?

manche fragen muss man nicht verstehen...

Du darfst nicht irgendwelche zusätzlichen Lichter anbringen. Egal ob blau grün oder rot.

Doch bei einer autokorso-Demo schon :D

@Nuehm154

Auto Demos an sich sind schon in der rechtlichen Grauzone.

@Nuehm154

Dann kannst du dafür sicher mal die Rechtsgrundlage zitieren.

@Stadewaeldchen

Wieso sollte ich :D junge es geht hier nur um eine Lichtfarbe, denn der Autokorso ist angemeldet, genehmigt und wird von ca 40 Polizisten begleitet. Da ist alles in Ordnung und nichts mit rechtlicher Grauzone, das gilt vielleicht für PartyKorsos nach WM Spielen. Lichter auf und im Auto sind ebenfalls völlig in Ordnung, außer sie sind blau oder gelb (da diese für Rettungsfahrzeuge bestimmt sind), es geht hier einzig und allein darum, ob eine Leuchte mit wechselnden Farben und 70% Blauanteil als Blaulicht gilt, und wenn du mir das nicht erklären kannst dann verstehe ich nicht warum du hier antwortest...

@Nuehm154
Wieso sollte ich

Weil du eine Behauptung aufstellst. Wer behauptet muss auch belegen.

der Autokorso ist angemeldet, genehmigt und wird von ca 40 Polizisten begleitet.

Ist ja auch ok, aber auch in einem Autokorso und auch bei einer angemeldeten Demonstration gilt erst mal die StVZO für Fahrzeuge.

Lichter auf und im Auto sind ebenfalls völlig in Ordnung, außer sie sind blau oder gelb (da diese für Rettungsfahrzeuge bestimmt sind)

Das sieht die StVZO aber anders. Siehe 49s ff StVZO

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

und wenn du mir das nicht erklären kannst dann verstehe ich nicht warum du hier antwortest..

Du meinst irgendwelche Sonderrechte zu haben, daher frage ich dich auf welche Rechtsgrundlage du dich beziehst. Das kannst du nicht darlegen, daher gehe ich derzeit davon aus dass du einfach falsch liegst mit deiner Annahme.

Doch nicht wenn sie angemeldet und genehmigt sind und von der Polizei begleitet ;)

@Nuehm154

Der Polizist war offensichtlich anderer Meinung...