Gilt bei einer Postkarte auch das Briefgeheimnis?
3 Antworten
Nein. Geregelt wird das Briefgeheimnis in § 202 StGB. Dort ist ausschliesslich von verschlossenen Briefen und sich in verschlossenen Behaltnissen befindlichen Schriftstuecken die Rede. Das trifft auf Postkarten aber nicht zu, wenn diese nicht in einem verschlossenen Umschlag oder Behaeltnis verschickt wurden.
Postkarten unterliegen aber sehr wohl dem Postgeheimnis. Mitarbeiter der Post, die Kenntnis vom Inhalt erhalten haben, duerfen diese nicht an unbefugte Stellen weitergeben. Dies ist geregelt im PostG § 39 und StGB § 206. Privatpersonen, die nicht als Mitarbeiter der Post oder des jeweiligen Versandunternehmens Kenntnis vom Inhalt erhalten haben, unterliegen diesem Verbot jedoch nicht.
Selbstverständlich.
Ist aber zugegebnerweise schlecht durchsetzbar. Aber das weiß man ja auch schon vorher.
Ja, sämtliche Post.
Postkarten unterliegen aber sehr wohl dem Postgeheimnis. Mitarbeiter der Post, die Kenntnis vom Inhalt erhalten haben, duerfen diese nicht an unbefugte Stellen weitergeben. Dies ist geregelt im PostG § 39 und StGB § 206.
Ja, genau das habe ich ja auch geschrieben und die beiden Paragrafen hatte ich auch schon vor ueber 15 Minuten in meiner Antwort angegeben.
...richtig.
Briefgeheimnis nur fuer verschlossene Briefe und in verschlossenen Behaltnissen befindliche Schriftstuecke. Postgeheimnis jedoch auch fuer Postkarten (gilt aber nur fuer Mitarbeiter des jeweiligen Versandunternehmens).