Gilt ausländisches Erbe Testament in der Schweiz?


13.06.2021, 12:59

Die Mutter lebte ihres ganze Leben lang in Vietnam

1 Antwort

Aus deutscher Sicht gilt nach Art. 21 EUErbVO der Grundsatz, dass sich die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Erbrecht des Staates richtet, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes „den gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers kommt es nicht an. Dieser Grundsatz gilt sowohl für deutsche als auch für Schweizer Erblasser.

 

Aus Schweizer Sicht gilt: Der Nachlass einer Person „mit letztem Wohnsitz“ in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht (Art. 90 Abs.1 IPRG), unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers.

die Anwendung unterschiedlicher Nachlassrechte kann zur Spaltung des Nachlasses führen;

die Einschaltung eines Fachanwaltes für Erbrecht halte ich für unerlässlich;

die Mutter lebte schon immer im Ausland, wie wäre es dann?

@donee1

II. Anwendbares Recht1. Letzter Wohnsitz in der Schweiz

1Der Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht.

2Ein Ausländer kann jedoch durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag den Nachlass einem seiner Heimatrechte unterstellen. Diese Unterstellung fällt dahin, wenn er im Zeitpunkt des Todes diesem Staat nicht mehr angehört hat oder wenn er Schweizer Bürger geworden ist.