Gibt es wirklich eine Ausweispflicht?

8 Antworten

Es gibt eine Ausweispflicht - aber die wird oft falsch verstanden. Daher zuerst PAuswG §1 lesen:

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.

Alle deutschen Staatsbürger sind also verpflichtet, ab dem 16. Lebensjahr einen Ausweis zu BESITZEN, aber nicht dazu, ihn ständig bei sich zu FÜHREN!

Die Ausweispflicht ist in Deutschland im Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einerseits muss man ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Ausweis besitzen und diesen andererseits bei berechtigtem Verlangen vorlegen. Die Ausweispflicht besagt damit lediglich, dass man einen Personalausweis besitzen muss. Eine Vorschrift, wonach man den Ausweis jederzeit mitzuführen hat, gibt es dagegen nicht. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel, dass keine Mitführpflicht besteht. So muss man zum Beispiel in Grenzgebieten oder als Waffenträger einen Ausweis bei sich haben. – Quelle: MOPO

In einer Quizshow im Ersten hieß es neuerdings, dass das nur ein Irrglaube ist.

Es ist ein Irrglaube, dass es keine Ausweispflicht gibt. Du musst ab einem bestimmten Alter einen Ausweis besitzen (Perso oder Reisepass), aber du musst ihn nicht mitführen.

aber du musst ihn nicht mitführen.

Kann man so pauschal nicht beantworten, denn es gibt Personengruppen in Deutschland die verpflichtet sind einen Personalausweis, bzw. Reisepass mit sich zu führen.

@Apolon

Si claro. Aber so weit wollte ich nicht einsteigen.

Hier in Österreich in Grenznähe muss jeder immer ein Personaldokument mit sich führen. Das mag in Deutschland in grenznahen Bereichen auch so sein. Und die von dir angesprochenen Personengruppen sowieso, wobei bei mir der Dienstausweis bisher immer ausreichte.

Es gibt die Pflicht ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis (oder ein vergleichbares Ausweisdokument wie einen Reisepass) zu besitzen und auf (berechtigtes) Verlangen hin vorzulegen.

Man muss diesen Ausweis aber nicht mitführen, man muss ihn lediglich besitzen.