Gibt es verbotene Filme? ( Filme die man sich nicht anschauen darf )

5 Antworten

http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html

§ 131 Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


auch das Beziehen (sich beschaffen) ist schon strafbar (also das Herunterladen etc.) - es muss also gar nicht bis zum "Ansehen" kommen

"§ 11 StGB Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen."

Nee, da steht 4. gilt, wenn man sie im Sinne der Nr. 1-3 verwenden will. Also wenn man einen Film (4.) bezieht und ihn dann (1.) verbreitet, (2.) zugänglich macht oder (3.) Minderjährigen anbietet.

Also kaufen, selber ansehen und dann im Regal verstauben lassen steht nicht unter Strafe.

@Kathyra

Richtig.und nur zur weiteren Erläuterung.ich darf auch ungestraft kiloweise heroin konsumieren. Ich darf es nur nicht besitzen....was den ungestraften Konsum schwierig macht.aber im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz der straflosen selbstschädigung. Sonst wäre ja auch der selbstmordversuch unter Strafe gestellt. Nur vergisst man das offensichtlich langsam, weil immer gerne und viel verboten wird.

Ja, denn erstens sind Filme "altersklassifiert" und dann gibt es Filme die aus rechtlichen Gründen nicht zu sehen sind.

Ganz sicher? ... Ich kenne nur Filme die man aus Rechtlichen Gründen nicht weiter verbreiten darf. Jedoch Filme die man sich nicht ansehen darf kenne ich nicht.

Z.B. in sachen Büchern ist "Mein Kampf" auch kein Buch was man nicht lesen darf, sonder die reine Verbreitung ist verboten.

  • die Altersklassifizierung gemäß JuSchG gilt in der Öffentlichkeit. Zuhause darf jeder sehen, was die Eltern erlauben
  • genannte Filme dürfen aus rechtlichen Gründen nicht verkauft und nicht im TV gezeigt werden. Sehen darfst Du sie trotzdem, wenn sie da sind.

Viele verwechseln hier wieder, ob sie nur nicht frei ausgestellt und verkauft werden dürfen, oder ob sie verboten sind. Verboten sind bestimmte Gewaltvideos, P. mit Kindern und auch P. mit Tieren usw.

Ja es gibt Filme, die in Deutschland verboten sind - habe ich gehört - einer davon ist z.B. "Battle Royale"

die sind beschlagnahmt, nicht verboten ;-) Battle Royale gabs ja auch erst 10 Jahre in Deutschland, bevor mal einer auf die Idee kam, den beschlagnahmen zu lassen ;-)

Nein. Der Vertrieb ist verboten bzw. die Filme zur Verfügung zu stellen, das Verbot ist ja für den Schutz von Menschen gedacht. Verbotene Filme durch die man tatsächlich Probleme kriegen könnte setzen vermutlich Hochverrat voraus…

Und ja, Filme die derb gegen Artikel 2 verstoßen werden mit Sicherheit verboten, was allerdings nicht bedeutet, dass jeder doofe Actionfilm wegen Gewaltverherrlichung verboten wird, sondern erstmal, sofern „bei den derzeit geltenden Sitten“ vertretbar, FSK 12/16/18 verpasst bekommt…

Gut, ich habe den absoluten Abschaum der Menschheit vergessen...und wer meint sich sowas ansehen zu müssen wird meiner Meinung nach auch noch viel zu sanft bestraft...

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.