gibt es urlaubsgeld (weihnachtsgeld) i.d. schweiz?

1 Antwort

Hallo trelos

Frage: ist die Firma in Wien ansässig und gilt Schweizer Recht?

Wenn Schweizer Recht gilt: Gemäss dem Gesamtarbeitsvertrages des Verbandes Zürcher Handelsfirmen steht auch Teilzeitbeschäftigten Urlaubsgeld zu, welches anteilsmässig ausgezahlt wird. Geleistete Überstunden sollten ebenfalls ausbezahlt werden, insofern diese nicht durch Freizeit kompensiert werden konnten.

Zudem ist es wichtig was du mit dem Arbeitgeber vereinbart hast. Du hast sicherlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben?! Würde den gut prüfen. Was nicht in den spezifischen Arbeitsgesetzten geregelt ist, wird durch das Obligationenrecht gerelgelt (OR). Hier noch Links wo du dich schlau machen kannst. http://gav.arbeitsrechtler.ch/VZHGAV-Handelsreisende1998.pdf (weiss nicht ob der noch aktuell ist)

Auch würde ich schauen, dass du alles belegen kannst und dich auf Artikel im OR oder Arbeitsgesetz beziehen kannst. Oder du kannst dich auch an Amtsstellen wenden, wie Arbeitsgericht. Die können dir sicher auch weiterhelfen. Viel Glück!

hallo,

danke.

die firma ist in zürich zuhause! ich in wien. vermietet wurde ich an eine deutsche reisefirma um in spanien zu arbeiten.

ja, schweizer recht gilt laut arbeitsvertrag.

ich war vollzeitbeschäftigt.

1) soll also heißen die müssten mir die 2 nicht konsumierten ferientage f.d. monat auszahlen plus anteilsmäßiges urlaubsgeld.....

2) und eigentlich auch die überstunden, da verweigert wurde sie in freizeit vor vertragsende zu konsumieren...

werde mich jetzt im OR (kenne als ösi nicht mal den ausdruck) u VZH schlau machen. ob mir das schweizer arbeitsgericht hilft als österreicherin?

mal sehen, viel hoffnung habe ich nicht. aber bei reiseleitern sind vertäge mit 40 std u arbeitszeit 60 u mehr durchaus üblich. ich wil die aber nicht so einfach davonkommen lassen, aber firmen sitzen meistens a.d. längeren ast, schon alleine wer nimmt sich anwalt wg. evtl. ein paar 100 euro?

danke jedenfalls, trelos

@trelos

Habe nochmals genau deine Frage gelesen und du schreibst folgendes: *****im vertrag stand folgendes: "als wöchentliche arbeitszeit bei einem 100% arbeitspensum wird für den mitarbeiter 42 std. vereinbart." und "grundsätzlich sind überstunden u. überzeit im gehalt inbegriffen. sollte die vereinbarte zeit v 42 std überschreitten werden, wird diese durch freizeit i.d. vor- u. nachsaison kompensiert" *****plus "2 tage ferienanspruch pro monat".

Also die haben mit dir eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Std. vereinbart, die Überstunden und Überzeit sind im Lohn inbegriffen. D.h. dass während der Anstellung Überstunden/Überzeit nicht ausgezahlt werden, sondern durch Freizeit in der Nebensaison kompensiert wird. Da das Arbeitsverhältnis in der Zwischenzeit aufgelöst wurde, sollten (normalerweise) die geleisteten Überstunden ausgezahlt werden. Du konntest ja in dieser kurzen Zeit nicht kompensieren und ich nehme an du hast auch nicht früher aufgehört und so die Überstunden angerechnet. Und die 2 Ferientage pro Monat sollten sowieso ausbezahlt werden, falls nicht bezogen. Durftest du die Arbeitszeit aufschreiben? Wenn ja hast du Kopien davon? Weil du musst, um Überstunden anzufordern, diese auch belegen können.

Hattest du auch Probezeit und wie lange? War eigentlich die Anstellung befristet (wobei das eigentlich keine grosse Rolle spielt, es gilt immer das was vereinbart wurde)?

Hmm das ganze tönt schon recht komliziert, da du ja noch an eine Deutsche Firma „vermietet“ wurdest. Hast du auch schon bei der Deutschen Reisefirma gefragt?

Wie bereits gesagt, da Schweizer Recht gilt, ist es so wie ich es beschrieben habe. Und auch in der Schweiz ist ein 13. Monatslohn üblich. Ich kenne solche "Spielereien" - leider gibt es Firmen die immer wieder versuchen sich vor dem Auszahlen zu „drücken“ und denken, dass ausländische Arbeitnehmer eh keine Ahnung von Schweizer Gesetzen haben...traurig aber wahr.

Hier noch ein Link, wo u.a. steht wie es mit dem Verleihen von Arbeitskräften (auch ins Ausland):http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/823.11.de.pdf geregelt ist. Auch kannst du evtl. beim Arbeitsgericht in Zürich anfragen, normalerweise bieten diese kostenlose Beratungen an. Du bist zwar nicht in der Schweiz wohnhaft, aber fragen kostet nichts.

Ich finde auch, dass du dich wehren und dir nicht alles gefallen lassen solltest. Jedoch würde ich abwägen, ob es sich lohnt einen Anwalt zu holen und vor Gericht zu gehen, da du sehr wahrscheinlich nur eine Differenzauszahlung erreichen würdest und der Aufwand dafür sicherlich zu gross wäre.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Grüsse msatcedh200