Gibt es Umstände, in denen ein leiblicher Vater/Mutter keinen Unterhalt zahlen muss?

8 Antworten

Es gibt einige Varianten wo kein Unterhalt (mehr) fällig wird.

Bei einer Adoption des Kindes z.B. oder wenn das Kind beim Studium den vollen BAföG Satz erhält. Auch bei Kindern die in Ausbildung sind und mit ihrem Einkommen den Bedarf selbst decken können.

Kinder die von Zuhause ausziehen auch wenn ihnen dort Unterhalt in Kost und Logis geboten werden (wobei man hier die Einzelumstände betrachten muss).

Wenn ein anderer Mann da Kind als sein Kind anerkennt ist man ebenfalls raus. Auch Kinder die ständig den Ausbildungsplatz wechseln fallen aus der Unterhaltspflicht raus, da man Zielstrebigkeit und Fleiß erwarten kann. Ebenso Kinder die den Eltern nach dem Leben trachten müssen nicht unterhalten werden.

Auch bei volljährigen Kindern die heiraten ist Schluss mit Unterhalt. Und bei Kindern die selbst über ein ausreichendes Vermögen verfügen entfällt die Unterhaltspflicht. Und Kinder die faul auf dem Sofa sitzen und keine Ausbildung machen bekommen ebenfalls nichts.

In deinen genannten Fällen bleibt man von der Verpflichtung allerdings nicht verschont. Das Gesetz ist da auch sehr eindeutig:

§1614 BGB: Auf Unterhalt für die Zukunft kann nicht verzichtet werden.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1614.html

Das hat natürlich den Grund, dass man nicht dem Staat auferlegen soll für die Kinder aufzukommen. Deine Beispiele sind auch eindeutig sittenwidrig, wenn die Frau mit Kind dadurch zum Sozialfall werden würde. Sie kann natürlich auf eine Zahlung selbst verzichte. Aber auch nur solange, bis sie auf staatliche Hilfen angewiesen ist. Dann würde alles versucht werden um den Kindsvater zur Kasse zu bitten.

Und dann natürlich die Fälle wo der Vater nie zu ermitteln ist, z.B. weil er abgetaucht ist. Sollte er aber wieder auftauchen und die Vaterschaft festgestellt werden, dann darf er auch rückwirkend zahlen.

Also Augen auf bei der Partnerwahl...

In beiden genannten Fällen-ja! Zahlen muß der Erzeuger immer, sofern er dazu in der Lage ist und nicht das Amt in Vorleistung gehen muß. Der Unterhalt steht dem Kind schließlich zu. Da gibt es keine irgendwie gearteten Abmachungen oder Absprachen , interessiert keinen. Aus der Nummer kommt der Unterhaltspflichtigen nur raus, wenn der andere Elternteil neu heiratet und der neue Ehepartner das Kind adoptiert.

Wenn der Mann sie schwängert, muss er erst mal rein rechtlich zahlen. Vollkommen egal ob er für eine Abtreibung ist, sie gelogen hat was eine Verhütung durch Pille angeht oä. Er muss richtig verhüten oder zahlen.

Er muss erst mal keinen Unterhalt zahlen wenn er selbst kein Geld hat oder (glaube ich) wenn die Frau heiratet.

Auch bei einer Heirat bleibt der leibliche Vater weiterhin unterhaltspflichtig. Die Pflicht besteht gegenüber dem Kind, nicht der Frau.

Da der Unterhalt das Recht des Kindes ist, kann die Mutter nicht auf Unterhalt verzichten. Auch wenn sie dem Vater alles mögliche versprochen hat.

Einzige mir bekannte Ausnahmen, in denen der leibliche Vater nicht zahlen muss:

Der Vater ist Kraft Gesetzes derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist, auch wenn er an der Zeugung nicht beteiligt und/oder einverstanden war. Für den Seitensprung der Mutter zahlt der Ehemann.

Oder, siehe § 1600d BGB, das Kind ist Folge einer ärztlich durchgeführten künstlichen Befruchtung mit einer Samenspende (erst seit 1.7.2018, bis dahin müsste auch der Samenspender zahlen). .

unterhalt muss der vater nur dann nicht zahlen, wenn er nicht leistungsfähig ist. andere ausnahmen gibt es nicht. sollte er nicht leistungsfähig sein, muss er alles dafür tun recht zügig genügend jobs anzunehmen um leistungsfähig zu werden.