Gibt es so eine gesetzliche vorschrift

13 Antworten

Nein, so eine Regelung gibt es grundsaetzlich nicht. Bei uns in Deutschland ist Samstag ein ganz normaler Werktag. Deshalb haette deine Mutter bei der Einstellung bereits klar stellen muessen, dass sie Samstags nicht arbeiten kann. Ist das nicht passiert, und schliesst ihr Arbeitsvertrag den Samstag nicht aus, muss sie jetzt arbeiten.

Da bleibt nur ein Gespraech mit der Chefin, um sie da bereit ist, drauf zu verzichten. Vielleicht ist es ja moeglich. Ansonsten wird sie sich vielleicht eine andere Arbeit suchen muessen.

Das wusste deine Mutter doch sicher schon vorher, dass dort samstags gearbeitet wird und hätte somit erst gar nicht in diesem Betrieb anfangen sollen.

Das ist ein Basisjob "450" früher musste die nie Samstags arbeiten aber heute kamm die an und meinte ja kommen sie bitte am samstag zur arbeit

@AlexejSmirnov

Im Gerichtsurteil, das in der Antwort von "DerCAM" verlinkt ist, ist genau das ausschlaggebend. Im Link heißt es:

[...] stellt dies eine Beeinträchtigung der Glaubens- und Religionsfreiheit (Art.4 I, II GG) dar. Dennoch kann [...], wenn die Arbeitnehmerin bereits bei der Einstellung damit rechnen musste samstags arbeiten zu müssen [...]

Das bedeutet: Wenn deine Mutter bereits bei der Einstellung wusste, dass sie eventuell auch Samstags arbeiten muss, muss sie das auch. Wenn sie bei der Einstellung nicht hat wissen können, dass auch Samstagsarbeit drin ist, lohnt es sich eventuell, einen Anwalt zu nehmen.

die gibt es nicht, dann muss sie sich eine andere Arbeit suchen.

Hat deine Mutter sich dies denn von Anfang an im Vertrag schriftlich bestätigen lassen, dass sie samstags nie arbeiten muss? Ansonsten wohl wenig Chance, das durchzusetzen.

Ich denke mal, dass ihm Arbeitsvertrag steht, dass sie auch samstags los muss. Sollte sie es nicht willen, wäre das Arbeitsverweigerung und dein Kündigungsgrund.