Gibt es seitens der Arbeitsagentur überhaupt einen trifftigen Grund, eine Bewerbung zurückzuziehen?
Hallo.
Ich wollte mal wissen, ob es aus Sicht der Arbeitsvermittler überhaupt einen anerkannten Grund gibt, eine Bewerbung zurückzuziehen, OHNE dass sich dies nachteilig auf den Leistungsanspruch des Arbeitsuchenden auswirkt.
Oder wird man als Leistungsempfänger ausnahmslos immer zu jeder noch so absurden Entscheidung genötigt?
Ich kann mir vielleicht noch vorstellen, dass evtl. gesundheitliche Voraussetzungen für eine Stelle nicht erfüllt sein könnten oder wenn eine Schwangerschaft vorliegt, o.ä. dazu führen könnten, dass eine Person die Stelle nicht antreten kann.
Doch wie sähe es aus, wenn ein Bewerber sich gegen ein Jobangebot entscheidet, weil sich z.B. die Personaler im Vorstellungsgespräch respektlos und herablassend gegenüber den Bewerber verhalten haben oder dem Bewerber schon im Vorstellungsgespräch subtil der Rausschmiss angekündigt wird, bevor der Bewerber überhaupt erst angefangen ist?
Es wäre ja so ein Fall, wo man sich als Bewerber nur die Finger verbrennen könnte und sich dies zusätzlich noch als Schandfleck in seinem Lebenslauf verewigen würde, würde er bei solch einem Unternehmen einen Vertrag unterschreiben.
Oder wäre eine Jobagentur selbst davon nicht zu überzeugen? Und würde man dem Bewerber dies schon als Fehlverhalten oder Verstoß gegen die Vermittlungsvereinbarung anlasten?
3 Antworten
Schwierig zu sagen, weil es in der Regel zunächst der Sachbearbeiter ist, der über einen triftigen Grund entscheidet, auch wenn man juristisch dagegen vorgehen kann. Aber Fälle, in denen jemand aus der Familie plötzlich pflegebedürftig geworden ist oder eine eigene entdeckte Krankheit und der Tod eines Angehörigen wären solche Gründe - grundsätzlich sind es die gleichen Gründe wie für einen Härtefallantrag.
Ich hoffe, ich hab nicht zu viele Rechtschreibfehler, ich hab im Moment keine Brille an.
Viele Grüße :)
vermutlich wäre das ein Verstoß. Denn man hat ja alles zu tun um Arbeit zu bekommen. Zur Not eben bücken und lächeln.
Nein man muss sich nicht nötigen lassen, auch nicht vom Amt. Die haben sich ebenso an Gesetze zu halten und sollen mal ganz schön den Ball flach halten. Sollte man genötigt werden ist dies strafbar. Weiterhin muss man sich von keinem respektlos behandeln lassen, nur weil man Hartz4 bekommt.
das wäre kein grund die stelle nicht anzutreten. wenn ein personaler sich schon im gespräch herablassend verhält, warum sollte er die person dann einstellen?
ein grund eine bewerbung zurückzuziehen, wäre bspweise weil man eine andere stelle gefunden hat und diese angetreten hat.