Gibt es seitens der Arbeitsagentur überhaupt einen trifftigen Grund, eine Bewerbung zurückzuziehen?

3 Antworten

Schwierig zu sagen, weil es in der Regel zunächst der Sachbearbeiter ist, der über einen triftigen Grund entscheidet, auch wenn man juristisch dagegen vorgehen kann. Aber Fälle, in denen jemand aus der Familie plötzlich pflegebedürftig geworden ist oder eine eigene entdeckte Krankheit und der Tod eines Angehörigen wären solche Gründe - grundsätzlich sind es die gleichen Gründe wie für einen Härtefallantrag.

Ich hoffe, ich hab nicht zu viele Rechtschreibfehler, ich hab im Moment keine Brille an.

Viele Grüße :)

vermutlich wäre das ein Verstoß. Denn man hat ja alles zu tun um Arbeit zu bekommen. Zur Not eben bücken und lächeln.

Nein man muss sich nicht nötigen lassen, auch nicht vom Amt. Die haben sich ebenso an Gesetze zu halten und sollen mal ganz schön den Ball flach halten. Sollte man genötigt werden ist dies strafbar. Weiterhin muss man sich von keinem respektlos behandeln lassen, nur weil man Hartz4 bekommt.

das wäre kein grund die stelle nicht anzutreten. wenn ein personaler sich schon im gespräch herablassend verhält, warum sollte er die person dann einstellen?

ein grund eine bewerbung zurückzuziehen, wäre bspweise weil man eine andere stelle gefunden hat und diese angetreten hat.