Gibt es rechtliche Vorgaben, die regeln, wann für Mitarbeiter Duschen vorhanden sein müssen

3 Antworten

In der Gastronomie auf jeden Fall ist es vorgeschrieben. Egal wie groß der Betrieb ist. Bei anderen Betrieben, die sehr mit Verunreinigungen der Mitarbeiter zu tun haben ist es auch vorgeschrieben. Hierbei ist die Mitarbeiterzahl die in diesem Bereich pro Schicht ausschlaggebend für die Anzahl der vorhandenen Duschen.

"Waschräume ... sind ... mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern".

So steht es in der ArbStättV unter Punkt 4.1 im Anhang (das ist eine Erläuterung zu §6). http://www.arbeitsstaettenverordnung.com/arbeitsstaettenverordnung/anhang-anforderungen-an-arbeitsstaetten-nach-%c2%a7-3-abs-1-arbstaettv-inhaltsuebersicht/

wenn du für eine bestimmte Firma / Branche fragst: vorher klären, ob Arbeitsschutzgesetz und ArbStättV dafür auch wirklich gilt oder ob es für den Bereich eigene Verordnungen gibt. Hier steht was über den Geltungsbereich: http://www.ra-kotz.de/arbeitsstaette.htm