Gibt es Nutzungsausfall oder einen Leihwagen bei einem Teilkaskoschaden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das steht dir beides nicht zu - weder Nutzungsausfall noch ein Leihwagen. Auch eine Wertminderung wird nicht übernommen.

Quelle: http://www.teilkasko.net/Teilkasko-Versicherung-32.htm

LG vom Polarfuchs

Danke für's Sternchen:)

Einen Anspruch auf Nutrzungsausfallentschädigung gibt es in der Teilkasko nicht. Hast Du jedoch einen Tarif, der die Reparatur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers vorschreibt, ist damit meist auch die kostenlose Überlassung eines Ersatzwagens für die Reparaturdauer verbunden.

Sowas !

Da machen die von den Finanz und Warentestern so geschmähten Werkstattpakete ja auf einmal doch Sinn ! ** :-))**

Bzgl. des Leihwagens einfach mit der Versicherung Rücksprache halten oder in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

es gibt keinen Leihwagen.