Gibt es noch die 3.Monate Sperrfrist?

6 Antworten

Wann darf wiederholt werden? Die nächste Praktische Prüfung zum Führerschein Klasse B darf nicht vor dem Ablauf von zwei Wochen nach dem Durchfallen gemacht werden. Man kann zwar einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen, aber diesem wird selten positiv beschieden, auch wenn er zusätzlich Geld kostet.

Drei Mal durchgefallen? Ist man drei Mal bei der Praktischen Führerscheinprüfung durchgefallen, muss eine Pause von drei Monaten bis zur nächsten Prüfung gemacht. Nach dem Ablauf der drei Monate dürfen wiederum drei Versuche erfolgen.

Sechs Mal durchgefallen? Wer sechs Mal durch die Praktische Prüfung brettert, bei dem überprüft die Führerscheinbehörde, ob man überhaupt für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet. Was im Klartext nichts Anderes heißt als: Ab zur MPU. Diese Medizinisch-Psychologische Untersuchung dient der Feststellung, ob überhaupt eine Fahreignung vorliegt oder ob der Fahrschüler generell von den Prüfungen auszuschließen ist. Nur wer die MPU erfolgreich „übersteht“, darf daraufhin noch mal zur Praktischen Führerscheinprüfung antreten.

Ablauf der Gültigkeit? Die Praktische Prüfung für den Führerscheinklasse B muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der dafür notwendigen Theorieprüfung erfolgen. Liegt mehr als ein Jahr zwischen bestandener Theorie für den Pkw-Führerschein und der praktischen Fahrprüfung, ist die theoretische Prüfung hinfällig und muss noch einmal neu gemacht werden. Achtung: Hier kann es passieren, dass dann nicht nur nochmals die Gebühren für die Theorieprüfung anfallen, sondern die Fahrschule noch einmal die Grundgebühr verlangt. Dies ist ihr gutes Recht, da die Fahrschulausbildung dann weitaus länger als üblich andauert.

http://www.fahrschule-123.de/fuehrerscheinpruefung/praktisch-durchgefallen/

Komm endlich mal auf den heutigen aktuellen Stand mit deinen Antworten!

Erst informieren - dann "reinkopieren" ;-(

Gruß Michael

Leider seit 2008 nicht mehr korrekt!

Hallo,

damit die richtigen Antworten in die Überzahl kommen ;-)

Nein, diese Sperrfrist von drei Monaten gibt es nicht mehr.

Wie nach den ersten beiden Prüfungen auch, musst du zwei Wochen bis zur nächsten Prüfung warten.

Viele Grüße

Michael


also hier in Niedersachsen gibt es die nicht mehr. Hier kannst du die Prüfung nach zwei Wochen wiederholfen

Nein gibt es nicht mehr

Ich habe auch erst beim dritten Mal bestanden. Danach habe ich meinen FL gefragt “Und was wäre wenn ich wieder nicht bestanden hätte, dann hätte ich 3 Monate Sperrzeit oder?“ Er daraufhin.: Nein, dann hätten wir wieder 2 Wochen warten müssen.“