Gibt es Listenpreisbetrug beim Neuwagenkauf?
Hallo, ich habe eine Frage: Mal angenommen, ich habe bei einem Autohändler den Kaufvertrag für einen Neuwagen unterschrieben, obwohl ich mir das Auto nicht leisten kann. Ich versuchte, den Kaufvertrag zu widerrufen, jedoch will der Verkäufer den Vertrag nicht annulieren. Er hat mir nur angeboten, den Kaufvertrag auf eine andere Ausstattung anzupassen. Weil es das gleiche Modell in anderer Ausstattung aber viel günstiger gibt, habe ich mit dem Verkäufer einen Änderungsvertrag gemacht, auf der der Listenpreis für das Auto 10200€ beträgt. Nun habe ich ein paar Tage später festgestellt, dass das Auto einen Listenpreis von 9990 hat. Ist das Betrug und der Kaufvertrag damit nichtig oder kann der Händler auf Vertragserfüllung bestehen?
5 Antworten
Schau doch mal nach, ob bei dem 9990€ Listenpreis die Überführung dabei ist... die wird nämlich i.d.r. erst bei der Bestellung aufgeschlagen
Wie schon geschrieben wurde, einen Listenpreis gibt es nicht. Die UPE der Herstellers oder des Importeurs ist die Grundlage für die Preisgestaltung der Händler. Einen im Autohaus unterschriebenen Kaufvertrag (Verbindliche Bestellung) kann man nicht Widerrufen. Wenn sich der Händler auf eine Änderung einlässt, dann ist das eine Kulanz von ihm. Bei Nichtabnahme durch dich kann er Schadenersatz von dir fordern.
Es ist eher Betrug ein Autokaufvertrag zu unterschreiben in dem Wissen ihn nicht erfüllen zu können. Es gibt "keinen Listenpreis" sondern nur eine UPE (Unverbindliche Preis-Empfehlung).
Spiele weiter mit deinen Gedanken.
Dann sieh detailliert nach den Grundpreisen der verschiedenen Autos, denn zum Konfigurieren braucht es immer ein anderes Grundmodell. Unwissen bei Flexx - nicht Betrug des Verkäufers.
" ich habe bei einem Autohändler den Kaufvertrag für einen Neuwagen unterschrieben, obwohl ich mir das Auto nicht leisten kann"
Ist ja eine tolle Idee für ein Geschäftsverhältnis. Wer "betrügt" denn hier nun wen ?