Gibt es Grundstücke in Deutschland die niemanden gehören und woran erkennt man sie?

8 Antworten

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Das sind herrenlose.
Kannst du beim Katasteramt erfragen.

Je nach Bundesland und Amt sind sie mehr oder weniger auskunftsfreudig.
Berechtigtes Interesse musst du dennoch nachweisen. Ein gutes Konzept ist da von Vorteil.

In meinem Zuständigkeitsbereich sind mittlerweile alle angeeignet.

doch - bis auf die genannten ganz seltenen Ausnahmen - gehört jeder qm jemandem (privat oder öffentlich)...

Allerdings sind viele Grundstücke in der Praxis doch irgendwie in Vergessenheit geraten: weil der im Grundbuch eingetragene gestorben ist (das Grundstück gehört aber doch den Erben...), oder die Eigentümer sind weit weg und können nix mit anfangen, oder es sind mehrere Erben (Erbengemeinschaft), nicht selten zerstritten usw. = sowas ist gar nicht selten, aber praktisch (außer daran, dass niemand was macht) nicht erkennbar vor Ort und langwierig zu entwirren...

Außerdem schlagen die Notar-Mindestkosten gerade bei kleinen Grundstücken zu buche (Kauf vom 1ten qm kosten auch mind. 200 EUR Gebühren...)...

= was hast Du denn vor zu tun? eher findet sich jemand, der Dir das auf seinem Grund gestattet, wenn es sich mit seinen Zielen vereinbaren läßt und weil/wenn er nicht ne Riesenstange Geld mit machen will...

Ähm doch, nur nicht unbedingt Privatpersonen, sondern Ländern, Städten und Gemeinden - ganz zu schweigen von Firmen und Banken.

Alles innerhalb der Landesgrenzen gehört dem Land, Bund, usw. und wenn nicht, dann gehört es Firmen oder Privatpersonen.

Oder es ist herrenlos.

Wo soll es herrenlose Gebiete geben?

In jeder Gemeinde. Mehr oder weniger.
Bei uns momentan nicht mehr, davor bis zu 15 Flurstücke.
Herrenlose wird ein Grundstück, wenn der Eigentümer auf das Eigentum verzichtet.
Dann kann man es sich als Privatperson aneignen. Vorausgesetzt das Land stimmt zu. Macht es aber meist, weil die Grundstücke in Abteilung III belastet sind.

Gibt es ein einsehbares Register mit herrenlosen Grundstücken?

@mulano

Die Immobilienverwaltungen der Länder (z. B. Niedersachsen: Oberfinanzdirektion) haben diese Grundstüce registriert.

Dann könnte ich mich da melden und sagen, dass ich ein Grundstück haben möchte?

Jedes Katasteramt oder Grundbuchamt kann diese Flächen rausfiltern.

Eigentlich nicht im Grundbuchamt ist immer jemand eingetragen , auch gibt es Grundstücke, wo dem Staat der Gemeinde etc gehören .

Einzig wenn ,jemand verstorben ist und der Erbe noch nicht ermittelt werden konnte ,bzw Erbstreitigkeiten bleibt die zuletzt registrierte Person eingetragen bis das geklärt ist , selbst wenn diese Tod ist .

Bei Erbauschlagung fällt es an das Bundesland.

Ein weiter Fall wäre wenn die USA , od 1994 geschehen Russland in der Zeit von 1945 bis 1948 beschlagnahmte Grundstücke zurückgibt, normalerweise fallen die an den Bund, aber wenn Alteigentümer ihr Recht an den Grundstücken geldent machen , muss das in einen langen Rechtsstreit geklärt werden.