Gibt es gesetzliche Vorgaben, wann man wie einen Tiger zuhause halten darf?

9 Antworten

In der Theorie darf man das ein Tiger Privat Halten, aber ein Normalen Bürger Wirt es Niemals erlaubt werden! man muss von solchen Tieren ahnung haben und das auch Nachweisen können. Meine Eltern haben bis vor ein paar Jahren ein Kleinen Zirkus gehabt den die Aufgelöst haben. Die haben ein paar Teir unter anderen Tigern behalten da die erstens nicht abgegeben werden könnten! Und Zweitens wir die Fläche und die Kenntnisse davon hatten. Als Meine Eltern dann letztes Jahr gestorben sind habe ich alles geerbt. Bis auf 3 Tigern und ein Paar Klein Tiere musste ich die anderen Tiere Weg geben da wir nicht genug Zeit erstens hatten und zweitens das mit den Behörden auch nicht anders ging. Wenn ich die nicht so zusagen Geerbt bekommt hätte hätte ich mir nie sowas angeschaft obwohl ich mit solchen Tieren aufgewachsen bin. Zu dem ist es sehr Teuer den unterhalt dieser Tiere da die ein Großen Appetit haben. Ein Schwimmbecken oder ein Bach Brauchen. In Besiedelte gebiete wird das auch nicht Genehmigt und man brauch ein Großes Grundstück für solche Tiere.

Ein Tiger darf man nicht zu Hause halten. Ausser ein Pfleger einer Tierstation, der das Tier so lange versorgt, bis es wieder selbständig leben kann. Ansonsten ist es verboten.

Die Haltung von Tigern in Privathand ist nicht erlaubt. Außerdem müssen bestimmte Haltungsvorschriften und entspechende Sachkenntniss vorhanden sein. Wie kann man auf eine solche Idee kommen? Tiger sein keine großen Hauskatzen, sondern Raubkatzen, die auch einen Menschen töten können. Es sind KEINE Haustiere, die man knuddeln kann.

Dafür solltest du dir einen kleinen Privatzoo anlegen.Alsdann wäre eine artgerechte Haltung zu überprüfen. Als Privatmann mit eigenem Haus hast du Null-Chance.

Ist natürlich genehmigungspflichtig. Man muß artgerechte Unterbringung nachweisen, ausbruchsichere Unterbringung. Eine Genehmigung hierfür wird mit Sicherheit nicht erteilt werden, nicht in einem Wohngebiet, nicht für einen Laien.