Gibt es einen Mindestwasserdruck in einer Mietswohnung?
Hallo,
wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, unter uns der Vermieter. In letzter Zeit fällt uns immer wieder auf, dass der Wasserdruck extrem gering ist, das war noch nicht so, als wir frisch eingezogen waren. Lässt sich der Vermieter z.B. ein Bad ein, ist es für uns unmöglich, richtig zu duschen, da aus dem Wasserhahn nur noch ein Rinnsal kommt. Vor allem morgens, wenn es schnell gehen muss, ist das natürlich sehr ärgerlich.
Haben wir hier das Recht auf einen Mindestwasserdruck oder eine Mietminderung?
Danke für die Antworten!
4 Antworten
Dies liegt wohl daran das über eine Wasserleitung beide Wohnungen versorgt werden. Meldet euch zügig an euren Vermieter, der weiss womöglich gar nix davon. Dies kann durch ein Druckausgleichsgerät schnell ausgeglichen werden, kann sein das schon so ein Gerät vorhanden ist, nur falsch eingestellt dadurch das jezt beide Wohnung benutzt werden. Mit Mietminderung und so was braucht ihr noch nicht anfangen, erst mal vernüftig reden das bringt manchmal viel mehr. Dann könnt ihr weiter sehen.
Grussi
ja habt ihr. das ist ein mietmängel und kann zur mietkürzung führen. einmal mit dem vermieter reden. wenn der nicht völlig ignorant ist, sollte der isch drum kümmern
liegt wohl daran dass nur ein Wasserkreislauf vorhanden ist, dann geht da so einfach nichts. Schau mal im Keller ob der Hauptwasserhahn voll aufgedreht ist.
Ich vermute einmal das im Keller die Einrichtung des Druckreglers, der vorhanden sein sollte , da das Leitungswasser der Leitungsrohre der Stadt in der Regel 6 Bar haben , und der Regler es auf 3-4 bar herabreduziert das dessen Filter vollkommen verstopft ist. Somit wäre es eine Sache des Vermieters.