Gibt es einen Mindestabstand beim parken auf öffentlichen Straßen?

8 Antworten

gibt es, er darf dich nicht beim Ausparken behindern - bei den  cm ist das aber gegeben. Wenn du genauso knapp stehst wird´s problematisch für dich.

jeder sollte sich an seine Parkbegrenzung halten

Grundsätzlich ist platzsparend zu parken.

Als Definition für "platzsparend" hat der Verordnungsgeber festgelegt:

Platzsparend parkt, wer den Abstand nach vorn, hinten und uU seitlich je nach Sachlage so gering wie möglich hält, wobei der Zustand beim Einparken maßgebend ist und spätere Veränderungen hierüber uU täuschen können (Dü VM 73, 78).

Das Ausparken des jeweiligen Fahrzeugtyps durch einen durchschnittlichen Fahrer muß möglich bleiben (KG VRS 55 228). Einiges Manövrieren beim Wegfahren kann dadurch nötig sein.

Wer beim Parken zu einem abgestellten Fahrzeug ohne triftigen Grund mehr als 1 Meter Abstand hält, begeht einen Verstoß nach § 12 Abs. 6 StVO (Dü VM 73, 78).

Man darf niemanden beim Parken einklemmen, das ist Nötigung.

Warum suchst du nicht im Index wem das Auto gehört? Ruf ih an und sag ihm er soll sein Auto etwas zurück setzen.

Im Index?

@Blackysoldier

Autoindex, Verkehrsschilder Index

das ist Nötigung.

Wo ist denn in dem Sachverhalt von "Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel" die Rede?

@Mikkey

Wenn jemand einen anderen VORSÄTZLICH  zuparkt, kann das vollendete Nötigung sein.

Verkehrstechnisch muss es nicht Gewalt oder Drohung sein, Verkehrstechnisch kann es auch Drängeln, Schneiden, Ausbremsen und Zuparken sein um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen...

Nein, nur wenn jemand ein Auto anfährt beim Ein- oder Ausparken dann kann man Anzeige erstatten sofern man Beweise hat.

Wenn er dich zugeparkt hat, ist es in jedem Fall ein Verstoß gegen §1 StVO.

(Das ist natürlich nicht der Fall, wenn du noch nach vorn rauskommst.)