Gibt es eine Wertminderung bei einem Unfall mit einem Oldtimer? Wert noch ca. 25.000€.

3 Antworten

Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - musst du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen. Du hast das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachten zu beauftragen. Die Kosten, die für dieses Schadensgutachten anfallen gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Das von dir beauftragte Gutachten dient zur Beweissicherung und müsste unter anderem die folgenden Angaben beinhalten:

  • Wiederbeschaffungswert (WBW): Das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall.
  • Restwert: Das ist der Wert deines Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
  • Reparaturkosten
  • ggf. Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • ggf. Wertminderung *
  • ggf. Wertverbesserung
  • Umbaukosten
  • usw.

*) auch bei einem Oldtimer kann eine merkantile Wertminderung eintreten. Dies ist jedoch sehr stark von der Art der Beschädigung, dem möglichen Reparaturweg - hierbei insbesondere in welcher Form benötigte Ersatzteile zur Verfügung stehen und auch stark von der "Vorgeschichte" des Autos abhängig. Was wurde schon einmal und wenn ja wie restauriert, welche Schäden hatte der Wagen bereits usw.

Ob eine merkantile Wertminderung eingetreten ist kann erst der von dir beauftragte Sachverständige nach der Besichtigung und Recherche beurteilen.

Auch ein Oldtimer ist weniger wert wenn er geschrottet wird.

plischhaase 
Fragesteller
 31.03.2016, 13:02

Der Oltimer wird aber noch mit 25.000€ gehandelt.