Gibt es eine Toleranz in der Ruhezeit zwischen zwei Schichten?
Hallo,
Ich bin momentan in der Ausbildung und befinde mich in einem Betrieb der es mit Regel und Vorschriften nicht so ernst nimmt. Wenn ich Spätschicht habe arbeite ich von 13:15 bis 21:15 und muss dann am nächsten Morgen um 8:00 in der Schule sein. Rechnet man das aus kommt man auf 10 Stunden und 45 Minuten. Gesetzlich vorgegeben sind ja 11 Stunden. Ich weiß das Gastronomien, Krankenhäuser usw in Ausnahmefällen bis zu 1 Std verkürzen dürfen, aber mein Betrieb zählt nicht dazu nur damit dass schonmal geklärt ist.
Meine Frage wäre jetzt ob das so gesetzlich in Ordnung ist weil es ja nur 15 Minuten in meinem Falle sind, weil wenn ja dann macht das Gedetz keinen Sinn und wäre das ein Grund um bspw den Ausbildungsplatz zu wechseln oder fristlos zu kündigen ?
Ich bitte um hilfreiche Antworten, sowas wie: „Ach komm heul doch nicht rum wegen 15 Minuten“ könnt ihr euch sparen.
Gruß
7 Antworten
ob das so gesetzlich in Ordnung ist weil es ja nur 15 Minuten in meinem Falle sind,
Nein, das ist absolut nicht in Ordnung.
Diese 11 Stunden sind das Minimum an Ruhezeit, das gesetzlich vorgegeben ist (ich gehe davon aus, Du bist volljährig).
Wenn der AG diese Verstöße permanent (mit Wissen) duldet oder gar anordnet, soll er sich mal die §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz anschauen (Straf- und Bußgeldvorschriften)
wäre das ein Grund um bspw den Ausbildungsplatz zu wechseln oder fristlos zu kündigen ?
Es könnte ein Grund sein, wenn der AG trotz Abmahnung und Aufforderung, sich zukünftig an die geltenden Gesetze/Vorschriften zu halten, nichts ändert. Aber ohne den AG zur Besserung aufzufordern, kannst Du in diesem Fall nicht sofort fristlos kündigen.
Die Mißachtung der Arbeitszeitgesetze kann man übrigens dem Gewerbeaufsichtsamt melden (auch anonym). Wenn der AG dann mal Besuch bekommt, wird er wahrscheinlich reagieren.
Der AG wird auch Probleme bekommen, wenn Du z.B. einen Arbeits-/Wegeunfall hast und die BG feststellt, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
Du kannst Dich auch bei der zuständigen Kammer (z.B. IHK) und/oder der Gewerkschaft erkundigen und wenn es einen Betriebsrat gibt, solltest Du diesen mal aufsuchen. Der BR soll ja auch danach schauen, dass die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden.
Nein, das ist nicht korrekt. Es ist ein Gesetz und der Ausbildungsbetrieb hat dem Folge zu leisten.
Du kannst dich entweder in der Berufsschule an die Fachlehrer für Sozialkunde wenden und/oder die zuständige Kammer informieren.
Du bist im Recht und wirst, wenn du entsprechend darauf hinweist eine Viertelstunde früher Feierabend haben...
Ob das dann den Ärger Wert ist, kannst aber nur du beurteilen...
Beschwere dich bei der jeweiligen Kammer die für deine Ausbildung tätig ist.
Die Schichtzeiten sind so nicht legal. Der Betrieb muss Anfang oder Beginn verschieben.