Gibt es eine Preishöchstgrenze für Lebensmittel? Stichwort "Soziale Marktwirtschaft", bitte um Hilfe
Hallo liebe Community,
ich habe eine Klausur geschrieben, bei der eine Antwortmöglichkeit richtig war, jedoch habe ich Bedenken, ob nicht eine andere Antwortmöglichkeit auch richtig war.
Könnt ihr mir helfen?
Es geht um die soziale Marktwirtschaft.
Die Frage lautete in etwa: "Wo greift der Staat in der soz. Marktwirtschaft ein?"
Antwort war richtig: "Der Staat greift dort ein, wenn Unternehmenszusammenschlüsse eine marktbeherrschende Stellung einnehmen" (oder so ähnlich, auf diese Antwort möchte ich nicht weiter eingehen, sie war aufjedenfall richtig und plausibel).
Eine andere Antwortmöglichkeit war in etwa: "Der Staat setzt Höchstpreise für Lebensmittel fest."
Nun zu meiner Frage, warum ist diese zweite Antwortmöglichkeit falsch? Bekanntlich sind ja die Merkmale der sozialen Marktwirtschaft das Prinzip der Freiheit mit dem Prinzip des sozialen Ausgleichs. Selbst kenne ich keine Höchstpreise für Lebensmittel, jedoch wollte ich mir mal eine Expertenmeinung anhören. Wenn doch jetzt ein bestimmtes Lebensmittel oft gebraucht werden würde und jemand ein Monopol dafür hätte, dann könnte er ja die Preise beliebig anziehen. Greift dann nicht der Staat in der soz. MW ein und könnte evtl. eine Preisobergrenze festsetzen oder so ähnlich? Weil sonst wäre das ja nicht mehr mit dem Prinzip des sozialen Ausgleichs übereinstimmbar. Das Argument meiner Dozentin war, es gibt keine Höchstpreisfestsetzung für Lebensmittel. Ist das nicht Argumentationssache? Gibt es wirklich keine Preishöchstgrenze für Lebensmittel? Wichtig, Lebensmittel. Ich hoffe, dass ihr meine Frage verstanden habt! Bitte um ernstgemeinte Antworten; am besten mit Quelle.
Vielen Dank für die Mühe!
Mit den besten Grüßen, chiller462
8 Antworten
nein. da das hat es damals in der DDR gegeben. Das würde ins wettbwerbsgeschehen eingreifen.
Außerdem werden vorallem Bauern mit Subventionen noch untestützt, damit die überhaupt wettbwerbsfähig bleiben und ihre Kosten decken können. Die Idee alleine ist schon seltsam, dass man nicht für den reis verkaufen darf, als man will. Auch wenn man eine Monopolstellung hat ist man nie auf dieses Produkt angwiesen. zB Coca Cola.. was wäre, wenn ne flasche 10€ kosten würde? nichts..
wenn ne Müsleschüssl 10€ kosten würde, hätte diese keine hance auf den freien markt... da brauch die regierung keine grenzen zu setzen.
gut, das macht sinn... danke :)
In der Marktwirtschaft werden die Preise durch Angebot und Nachfrage festgelegt. Die Aufgabe des Staates besteht darin, dafür zu sorgen, daß die Marktgesetze auch wirksam werden können (deshalb Verhinderung von Monopolbildung) und nicht darin, die Marktgesetze außer Kraft zu setzen. Wenn es in Einzelfällen tatsächlich soziale Härten gibt, müssen andere Mittel gefunden werden (z.B. Beihilfen als Geld- oder Sachleistungen), die nicht direkt ins Marktgeschehen eingreifen.
Deine Dozentin konnte die Antwort nicht durchgehen lassen. Die Frage war: Wo greift der Staat ein? in dem Beispiel "marktbeherrschende Stellung" muss er eingreifen, weil es ein Kartellgesetz gibt (u.a.). Einen Höchstpreis könnte der Staat festlegen (er liegt unter dem Marktpreis, schützt also den Verbraucher) Aber es gibt einen solchen für Lebensmittel nicht und es gibt auch keine Pflicht, einen solchen Preis festzulegen. In meinem bisherigen langen Leben habe ich erlebt, dass bei uns für Butter so etwas wie ein Mindestpreis festgelegt wurde, er lag über dem Preis, der sich am Markt bildete. Daraufhin griff unser Staat ein, Butter wurde für uns Verbraucher recht teuer. Ich bin dann als Oberstufenschüler hitchhiking durch Englang gereist und habe mich gewundert, dass dort Deutsche Markenbutter spottbillig verkauft wurde, ich glaube, es war Emslandbutter. D.h. wegen des hohen Preises bei uns wurde kräftig produziert, die Butter konnte nicht abgesetzt werden und wurde , um die Lagerkosten nicht ausufern zu lassen, im Ausland verschleudert - und natürlich wegen der begrenzten Haltbarkeit.
In einer sozialen Marktwirtschaft versucht man dem Machtmissbrauch von Monopolen vorzubeugen, indem man Monopole nicht entstehen lässt oder indem man sie zerschlägt.
Höchstpreise bei Lebensmitteln hätten einen Nachfrageüberschuss zur Folge, was wohl eher nicht zu einem sozialen Ausgleich führen würde. Im Gegenteil, bei Lebensmitteln könnte dies bedeuten, dass die Bewohner teilweise hungern müssen. Ein, aus sozialer Sicht, nicht wünschenswertes Ergebnis eines staatlichen Eingriffes.
Der Antwort deiner Dozentin kann ich nur wenig abgewinnen. Ehrlich gesagt halte ich es nichtmal für ein Argument...
Wie meine ich was genau?
Tatsächlich ist es sogar so, daß es eine Preisuntergrenze für alle Artikel gibt, denn es ist nicht erlaubt Waren unter Einkaufspreis - aus wettbewerbsrechtlichen Gründen - zu verkaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Nasdaq
Da wir auf dem Lebensmittelmarkt ausreichend Wettbewerb haben, greift die freie Preisfindung. Exorbitant teuere Lebensmittel gibt es daher nicht und eine staatlich verordnete Preisobergrenze ist nicht erforderlich. Zudem wäre diese wohl verfassungswidrig, da diese in die Rechte des Erzeugers/Vermarkters eingriffe. Der Staat hätte hier zudem andere Mittel zur Unterstützung von Beziehern (höhere Sozialleistungen an Bedürftige usw.).
Langt das?
Danke für die rasche Antwort, jedoch bezieht sich die Frage eig. auf die soziale Marktwirtschaft, bzw. "konnte man in der freien Marktwirtschaft als Staat etwas derartiges einführen?"
danke, aber wie meinst du das genau?