Gibt es eine Möglichkeit, eine rückwirkende Erwerbsminderungsrente zu umgehen?
Hier sind ja doch einige Erwerbsminderungsrente Spezialisten. Also, ich bin viele Jahre krank. Auch mal bisschen gesund dazwischen, aber wurde nicht besser. Ingesamt 7 Jahre lang. Nun wurde auf der letzten Reha beschlossen mein Restleistungsvermögen liegt dauerhaft unter 3h auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Moment beziehe ich Krankengeld, zum 3. mal, nachdem ich schon 2 mal bis zur Aussteuerung krank bin. So, lange Rede kurzer Sinn: Falls die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird ( wovon ich ausgehe) möchte ich auf keinen Fall, dass diese rückwirkend bewilligt wird. Ich weiß zwar, dass ich das zu viel gezahlte Geld nicht zurückzahlen muss, aber es hat bei mir andere Gründe, dass das auf keinen Fall passiere soll. Es gibt doch bestimmt Möglichkeiten, das zu verhindern, oder? Wer weiß es genau?
6 Antworten
Das liegt nicht in deinem Ermessen. Der Begriff des "Versicherungsfall" ist klar definiert und wird dann auch angewandt.
Dabei ist es vollkommen egal, was du für "Begründungen" anbringst.
Hallo Paulina42,
Sie schreiben:
Gibt es eine Möglichkeit, eine rückwirkende Erwerbsminderungsrente zu umgehen?aber es hat bei mir andere Gründe, dass das auf keinen Fall passiere soll.
Antwort:
Auf keinen Fall, das ist aber schon eine Ansage!
Niemand hier kann erahnen, aus welchen Gründen der Fall der rückwirkenden Bewilligung bei Ihnen nicht eintreten soll, somit kann diese Situation auch nicht voll erfaßt werden!
In der Regel gibt es keine Möglichkeit, eine rückwirkend bewilligte Erwerbsminderungsrente zu umgehen, außer Sie erklären der DRV gegenüber ausdrücklich, daß Sie darauf verzichten wollen!
Grundsätzlich es ja in der Praxis so, daß andere Leistungen wie Krankengeld oder ALG höher ausfallen werden, als die Erwerbsminderungsrente!
Es ist im Sinne der Solidargemeinschaft, wenn Ihnen für die Zeit, wo Sie ggf. zu Unrecht Kranken-/ALG bezogen haben, eine Rückverrechnung zuviel bezahlter Leistungen zugemutet wird!
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Wenn Sie unsicher sind, was da im Endeffekt auf Sie zukommt, dann sollten Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand individuell, auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten, beraten lassen!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Die Rentenversicherung wird, ob du willst oder nicht, den letzten Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandeln. Da greift das eingeschränkte Dispositionsrecht. Dagegen kannst du nichts machen.
Die Krankenkasse stellt einen Erstattungsantrag und bekommt dann die Rente für die überzahlte Zeit.
Ok, hätte ja sein können, dass es eine Chance gibt
Nein. DU hast keine Möglichkeit die rückwirkende Zahlung zu verhindern
Das kannst du nicht verhindern. Dein Rehaantrag wird in einen Rentenantrag umgewandelt.