Gibt es eine Möglichkeit das wir nichts vom Nebengebäude abreissen müssen?
Wir sind seit 1997 Eigentümer eines ehemaligen Bauernhofes und haben 2007 angefangen mit der Wiederherstellung einer alten Scheune die sich ein paar Meter hinter dem Hauptgebäude befindet. Keinen Änderungsantrag gestellt weil die Leute in unserer Nachbarschaft meinten das braucht man nicht wenn man ein bestehendes Gebäude wieder in Ordnung bringt. Wir haben unsere Nachbarn gefragt ob sie damit einverstanden wären und alle meinten es könne ja nur besser werden. Als erstes haben wir dann die bestehenden Aussenwände verklinkert. Als die Mauer ungefähr 3 meter hoch war, hintere alte Innenmauer ersetzt durch eine neue weil die Alte umzukippen drohte. In der Zeit von 2010 bis 2013 hat sich nicht viel getan weil unsere Mutter schwer krank wurde und Vater keine Zeit mehr hatte bei uns mitzuhelfen. In 2013 das alte Dach abgerissen und einen neuen Betonfussboden gegossen. 2015 die linke Innenmauer ersetzt weil sie aus mehreren Segmenten bestand und nicht gerade war. 2016 haben wir die Klinkermauer weiter hoch gemauert und als wir die Stützen für den First gesetzt haben, bekamen wir plötzlich einen Brief vom Bauamt (12.08.2016). Darin hieß es: Sofortige Stillegung, mit einer Strafe von EUR 1000,- pro Tag bei Fortsetzung der Arbeiten am Gebäude. In diesem Brief wurde weiter kein Grund angegeben weshalb wir nicht weitermachen durften. Als ein Bekannter von uns beim Bauamt nachfragte wegen dem Grund der Stillegung, wurde ihm sofort gesagt das der Bestandschutz des Gebäudes weg war weil wir das Dach entfernt hatten und da kein Änderungsantrag vorlag müsste alles abgerissen werden. Dann meinte der Mitarbeiter noch: ‘ein Nachbar hat geklagt’. Wir bekamen eine Kontrolle vom Bauamt. Die Mitarbeiter haben Fotos vom Gebäude gemacht und teilten uns mit, wir müssten eine Bauvoranfrage stellen und dann würde man beurteilen ob wir die Umbauarbeiten fortsetzen dürften. Nach einreichen der Bauvoranfrage (September 2016) bekamen wir eine Empfangsbestätigung und dann hörten wir erst einmal ein paar Wochen nichts. Am 18.11.2016 bekamen wir einen Brief vom Bauamt mit der Ablehnung. Die Gründe der Ablehnung waren unter anderem: es ist kein Nebengebäude weil die Grundfläche 159 m2 beträgt, die Firsthöhe 6m ist, das Gebäude teilweise einen ersten Stock hat und sich im Aussenbereich befindet. Ausserdem handele es sich um Neubau und nicht Wiederaufbau da nur eine alte Mauer existiert. Als Nächstes einen Architekten beauftragt für uns die Sache in die Hand zu nehmen. Dieser ist zum Bauamt gegangen und hat gefragt wie man sich da einigen könne, damit wir das Gebäude doch noch fertigstellen können. Ihm wurde mitgeteilt dass wir vielleicht weitermachen dürften wenn wir die Grundfläche auf 100m2 zurückbringen und die Fïrsthöhe wesentlich niedriger. Das heißt für uns aber konkret dass wir einen wesentlichen Teil des Gebäudes abreissen müßten. Am 06.04.2017 wurde vom Architekten angepasste Zeichnung eingereicht wo die Grundfläche auf ungefähr 100m2 zurückgebracht und First niedriger.
3 Antworten
Nun Eigentum verpflichtet. Und ein Bauwerk / Grundstück ist nunmal ein Verwaltungsakt - das sollte man als Eigentümer schonmal bemerkt haben.
Hier gilt es immer, entweder hat man selbst das Wissen wie man verwaltet oder man bezahlt jemanden der es für einen macht.
Und unterm Strich haben die Nachbarn oder wer auch immer sogar Recht.
Ihr hab ja nunmal keine notwendigen Sicherungsmaßnahmen ergriffen sondern hab euch einfach über das Recht hinweggesetzt.
Sorry aber dass die Nachbarbefragung für soetwas nicht aussreicht ist doch klar. Auch Meinungen von Nachbar ändern sind, und Bauwerke stehen doch recht lange, da wechselt auch mal der Nachbar.
Zudem kosten Bauwerke meist viel Geld und Schweiß, da versichert man sich vorher bei der Verwaltung was man darf.
Das ein Bauamt seinerseits wenig diplomatisch ist, wenn ein 10 Jahre alter Schwarzbau im eigenem Verwaltungsbereich gemeldet wird, sollte klar sein.
Was ich damit sagen will:
Ihr solltet jetzt keine Erwartungen haben, dass sich alle weit aus dem Fenster lehnen nur um es euch angenehmer zu machen. Insbesondere wenn ggf. tatsächlich schon ein Kläger vorhanden ist, muss man befürchten seinerseits als Sachbearbeiter im Bauamt unangenehme Fragen zu beantworten...
Das nimmt keiner auf sich, nur damit ihr es jetzt angenehmer habt.
Einen Architekten habt ihr schon, dass ist schonmal der richtige Weg.
Dieser hat für euch aus meiner Sicht schon einen guten Deal rausgeholt.
Natürlich ist es ärgerlich, dass ihr einen Teil zurückbauen müsst - aber es ist so ehrlich muss man sein: auch eure eigene Schuld.
Vieleicht ist es an der Zeit mit dem Spatz in der Hand zufrieden zu sein und sich nicht über das blaue Auge aufzuregen mit dem man davon gekommen ist.
Um sich über die bestehenden Bauvorschriften/ den Bebauungsplan hinwegzusetzen - denn das müsstet ihr machen, um etwas zu bauen was nach gültigem Recht dort nicht erlaubt ist - bedarf es der Klage gegen diesen Bebauungsplan.
Das bedeutet viel Zeit, viel Nerven und endet schon für die Leute, die sowas machen bevor sie anfangen zu bauen, oft unbefriedigend.
Aus meiner Sicht eher risikoreich.
Wenn überhaupt dann müsst ihr euch entsprechende Fachleute suchen und bezahlen. Auf Gute Frage wird euch da kaum jemand helfen können.
Gut, das Kind ist im Brunnen, aber ein Wiederspruch mit einem Anwalt für Baurecht ist nicht unbedingt sinnlos.
Was Ihr total verbockt habt ist eine richtige Dokumentation. Es darf niemand einschreiten und es euch verbieten wenn ihr eine Wand neu verputzt, verklinkert ....
Ebenso ist das Erneuern von Bauteilen, die Baufällig, in Ihrer Struktur unzureichend sind oder sogar eine Gefahr darstellen nicht verboten.
Ihr müsst halt den Nachweis führen können, daß die alten Maße, Strukturen und Nutzungen nicht geändert werden. Ohne Dokumentation wird das schwer.
Hättet Ihr das Dach nicht komplett runtergemacht, sondern z.B. erst mal die Firstpfette von innen erneuert, die Schwellen neu gemacht und dann irgendwann mal die Dachdeckung und Sparren getauscht liefe das unter Sanierung/ Modernisierung. Dann noch ein Gespräch beim Bauamt, daß eine Baumaßnahme erfolgt, die aber nicht neues erstellt und nur zur Bauwerkserhatung dient, und alles wäre gut gewesen.
Aber da müstet ihr nun wieder hin. Denn diese ganzen arbeiten wären genehmigungsfrei.
Und so liest sich dein Bericht ja auch. Blöd wird es nur, wenn ihr noch eine Umnutzung hattet (z.B. Scheune wird Wohnraum oder Arbeitszimmer...einbau von WC´s) dann wäre der Bauantrag fällig geworden und das Amt hat alles richtig gemacht.
Ich glaub auch das sich ein Rückbau und dann Kompletter Neubau hier mehr Lohnt weil man sonst ewig sich mit dem Bauamt anfängt rum zu streiten über die Vollständigkeit vorhandener Pläne und bestehender Material Güten (was die Kosten idr. in die Höhe treibt was sich meist nur bei staatlichen Zuschüssen von Denkmal geschützten Gebäuden lohnt).
Als Besitzer hat man schon Rechte über sein Eigentum aber es gilt immer das Restaurieren bestehender Anlagen darf die Gebäude gröse nicht überschreiten maximal verkleinern. Aber fortbestehende Mauern dürften hier kein Aussagekräftiges Argument sein weshalb hier Leib und Wohl gefärdet sei um ein Bau stopp zu erzwingen (Anfechtbar). Des weiteren bezweifle ich das hier das Bauamt einen Abriss einleiten dürften für Baumasnahmen die vor der Still legung erledigt wurden (bin mir da nur bei der Gebäude Gröse nicht so sicher). Aber auch das Bauamt hat es schwer weil diese mit dem genehmigen oft Verantwortungen für z.b. andere Erwerbenden Übernehmen müssen bzw. eine Restauration ist oftmals kein Systematisch Geprüfer Bestandteil in Extrem Situationen wie z.b. ein Elektronisches Bauteil des auch nass werden könnte
Es muss ja nicht gleich eine Abriss Birne sein sondern man kann auch zurück bauen.
Weshalb man vielleicht einen Anwalt für Bau Recht Kontaktieren sollte.